Figma vs. künstliche Intelligenz

Sind Sie auf dem Laufenden über die neuesten Trends in der Technologiebranche? ❗️

Figma hat kürzlich auf der Config“-Konferenz revolutionäre Funktionen angekündigt, die die KI- und UX/UI-Branche in Zukunft auf den Kopf stellen könnten. Außerdem haben sie eine intensive rechtliche Debatte über die kommerzielle Nutzung von KI-generierten Kreationen ausgelöst.

Eines der neuesten Features von Figma sind seine fortschrittlichen generativen KI-Tools, die das Design von mobilen App- und Web-Oberflächen beschleunigen sollen, indem sie automatisch Design-Skizzen aus einfachen Textanweisungen erstellen. UX/UI-Designer können nun effizienter gestalten und eine Vielzahl von Designkonzepten schneller erforschen.

Doch welche rechtlichen Aspekte sind mit diesen Änderungen verbunden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Kreative und IT-Experten:

➡️ Trainiert Figma KI für die Arbeit der Benutzer? Die generativen KI-Tools von Figma stützen sich bisher auf Datenbanken von Drittanbietern und nicht auf Dateien und Benutzerdaten des Programms. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Arbeit nicht in der KI-Trainingsdatenbank landet, sofern Sie vor dem 15. August in den Programmeinstellungen die Option ankreuzen, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Arbeit für das KI-Training verwendet wird.

➡️ Besitzt AI das Urheberrecht an den generierten Schnittstellen? KI besitzt kein Urheberrecht an den von ihr erstellten Kreationen und ihre Kreationen sind nicht gesetzlich geschützt. Die Person, die KI einsetzt, hat keine Kontrolle über das Endergebnis der Arbeit der KI, da es sich um das zufällige Ergebnis eines Algorithmus und nicht um das Ergebnis ihrer eigenen Kreativität handelt, was bedeutet, dass sie nicht als Urheber des generierten Werks angesehen werden kann und das Ergebnis selbst kein Werk im rechtlichen Sinne ist. Es unterliegt auch nicht dem Rechtsschutz.

➡️ Können Sie KI-generierte Schnittstellen, die später an einen Kunden verkauft werden, kommerziell verwerten? Ja, vorausgesetzt, Sie halten sich an die Lizenzbedingungen von AI und verletzen nicht die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Person.

➡️ Können Sie von KI generierte Kreationen verändern? Eine veränderte KI-Kreation kann nicht als „abhängiges Werk“ betrachtet werden, da nur ein Mensch ihr Schöpfer sein kann. Diese Frage ist noch nicht vollständig geregelt oder vom polnischen Gericht geklärt, was zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Im Allgemeinen fallen Änderungen nicht unter den Urheberrechtsschutz, ebenso wenig wie andere durch KI erzeugte Werke.

📚 Interessantes Thema? Lesen Sie unsere Artikel über KI: https://lnkd.in/duAdCdtA

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Zusammenfassung des Artikels: „GPT-Chat vs. persönliche Daten“.

Der in der Zeitschrift ODO veröffentlichte Artikel „Chat GPT vs. personenbezogene Daten“ von Wojciech Kostka und Marek Czwojdzinski erörtert ausführlich die Auswirkungen generativer künstlicher Intelligenz, wie ChatGPT, auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Risiken.

Die wichtigsten Themen, die in dem Artikel angesprochen werden, sind:

1. die Funktionsweise von ChatGPT:

  • Wie ChatGPT funktioniert und wie es Nutzerdaten während der Interaktionen verarbeitet.

2. die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten:

  • Welche Arten von personenbezogenen Daten von ChatGPT gesammelt werden können.
  • Die Art und Weise, in der OpenAI diese Daten verarbeitet.

3. die Einhaltung der RODO-Vorschriften:

  • Analyse der Übereinstimmung der Aktivitäten von ChatGPT mit den europäischen Datenschutzbestimmungen (RODO).
    Die Verpflichtungen von OpenAI im Rahmen der RODO, wie z. B. die Information der Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten, die Zustimmung zur Datenverarbeitung und die Rechte der Nutzer auf Zugang, Berichtigung und Löschung.

4 Die von OpenAI ergriffenen Datenschutzmaßnahmen:

  • Die spezifischen Maßnahmen von OpenAI zum Schutz personenbezogener Daten, wie Anonymisierung, Minimierung der gesammelten Daten und der Einsatz fortschrittlicher Sicherheitstechnologien.

5 Herausforderungen und Risiken:

  • Potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch ChatGPT, einschließlich des Risikos von Datenschutzverletzungen, der versehentlichen Erfassung sensibler Informationen und der Verwendung von Daten in einer Weise, die nicht mit den Absichten der Nutzer übereinstimmt.
    Herausforderungen in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem Einsatz von generativer KI.

6 Maßnahmen zur Risikominimierung:

  • Initiativen und Verfahren von OpenAI zur Risikominimierung, einschließlich Audits, Compliance-Tests und Zusammenarbeit mit Datenschutzexperten.

Der Artikel bietet eine aufschlussreiche Analyse der heutigen Datenschutzherausforderungen im Zusammenhang mit der sich rasch entwickelnden Technologie der künstlichen Intelligenz und hebt die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften und die ethischen Aspekte der Nutzung solcher Technologien hervor.

Einen Link zu dem Artikel finden Sie hier.

Ein neuer Artikel unserer KI-Rechtsexperten mit dem Titel „Chat GPT vs. persönliche Daten“ wurde in der Zeitschrift ODO veröffentlicht

In der letzten Ausgabe der Zeitschrift ODO erschien ein interessanter Artikel mit dem Titel „Chat GPT vs. persönliche Daten“ von Wojciech Kostka und Marek Czwojdzinski.

Der Artikel befasst sich mit der dynamischen Entwicklung der künstlichen Intelligenz und den damit verbundenen Herausforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf ChatGPT gelegt, das populärste KI-Tool, das weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Die Autoren, Wojciech Kostka und Marek Czwojdzinski, analysieren die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten durch ChatGPT, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Einhaltung der RODO-Vorschriften liegt.

Der Artikel beantwortet die folgenden Fragen:

Wie verarbeitet ChatGPT die personenbezogenen Daten der Nutzer?
Was sind die größten Herausforderungen für den Datenschutz im Zusammenhang mit KI?
Welche konkreten Schritte unternimmt OpenAI, um Ihre Daten zu schützen?
Wie wirken sich die RODO-Bestimmungen auf die Entwicklung und Nutzung von generativer KI aus?
Was sind die potenziellen Risiken und wie können sie minimiert werden?

Dieser Artikel ist nicht nur eine technische Analyse, sondern auch ein Überblick über die neuesten Datenschutzbestimmungen und -praktiken für Nutzer.

Erfahren Sie, wie ChatGPT den Schutz der Nutzerdaten angeht, vor welchen Herausforderungen es steht und was OpenAI unternimmt, um Datenrisiken zu minimieren.

Wir laden Sie ein, den Artikel im ODO-Magazin zu lesen! [Link zum Artikel].

LBK&P Partner für die Veranstaltung Founders Mind VIII!

🚀 LBK&P ist Partner der Veranstaltung Founders Mind VIII! 🚀

🗓️ Datum: 19. November
📍 Multikino Zlote Tarasy in Warschau

Was ist Founders Mind?
🌟 Ehrgeiziges Networking: Founders Mind ist eine Konferenz für entschlossene und ambitionierte Unternehmer.
🌐 Erweitern Sie Ihren Horizont: Erweitern Sie Ihr Wissen durch Vorträge und Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern.
📱 Networking-App: Nutzen Sie die App, mit der Sie an einem Tag zahlreiche Branchenkontakte knüpfen können!
🤝 Doppelter Nutzen: Networking und inspirierende Inhalte im Angebot.
🚀 Business-Zonen: Speziell vorbereitete Business-Zonen unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihres Unternehmens und sorgen dafür, dass Sie von Ihrer Teilnahme maximal profitieren.

Was erwartet Sie?
🔸 Intensive, gehaltvolle Präsentationen.
🔸 Drei dynamische Podiumsdiskussionen.
🔸 Networking-Raum für Geschäftsentwicklung und wichtige Kontakte.
🔸 Afterparty mit einer Atmosphäre, die zu anregenden Gesprächen einlädt.

Programm:
🔸 Das Konferenzprogramm konzentriert sich auf die aktuellen Herausforderungen von Unternehmern.
🔸 Praktische Wege und Lösungen, ohne unnötige Theorie.
🔸 Fast 30 Referenten werden ihr Wissen und ihre Erfahrungen weitergeben.
🔸 Mehr als 20 Business-Zonen bieten ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten.

Tagesordnung:
🔸 Wie man Unternehmen seriell aufbaut – Kapital, Menschen und Marktpositionierung.
🔸 Die unternehmerische Mentalität – wie man sie aufbaut, pflegt und hungrig bleibt.
🔸 Wie man die Strategie schnell wachsender Unternehmen steuert.
🔸 Die Entwicklung von Führungskräften in Schlüsselpositionen, die Pflege von Vertragspartnern und die Überwachung von Schlüsselkennzahlen.
🔸 Wenn das Schicksal Ihnen im Geschäftsleben einen Strich durch die Rechnung macht und Sie einfach nicht verrückt werden können – ein kurzer Leitfaden für Unternehmer.
🔸 Aufbau eines 100-Millionen-Unternehmens – Menschen, Skalierung, Schlüsselpartner.
🔸 Wie man internationale Teams aufbaut und außerhalb Polens verkauft – wie man den Vertrieb im globalen Dorf aufbaut und eine erfolgreiche Expansion durchführt.
🔸 Wie man ein Unternehmen für den Vertrieb aufbaut – Menschen, Gründermentalität, Vertrieb, Prozesse und Nachfolgevorbereitung.
🔸 Aufbau von Schlüsselbereichen des Unternehmens: informeller Vorstand, C-Levels, Delegation und Aufbau von Strukturen.
🔸 Die Psyche des Unternehmers – emotionale Sinuskurve, mental, Unterstützung, schwierige Momente.
🔸 Cashflow-Management auf Master-Ebene: Budgetierung, Umschichtung, Plankontrolle.

Für wen?
🚀 Gründerinnen und Gründer von wachsenden Organisationen.
🌟 Unternehmer, die nach Inspiration und praktischen Lösungen suchen.
🤝 Firmenchefs, die nach neuen Vernetzungsmöglichkeiten suchen.

Nehmen Sie am Founders Mind VIII teil und nutzen Sie die einmalige Gelegenheit zur Inspiration und fruchtbaren Zusammenarbeit für Ihr Unternehmen! 🌟

Veranstalter: founders.co.uk

Veranstaltungspartner: LBK&P und Revoult Sp.z o.o.

Den Link zur Veranstaltung, die Tagesordnung und die Teilnahmebedingungen finden Sie in den Kommentaren: https://foundersmind.pl/

Über uns: Rechts- und Steuerkanzlei, spezialisiert auf das Recht der neuen Technologien, Mitglied von PIIT, Partner von SODA, ICLG, TheLegal500. Zu unserer Gruppe gehören auch ein Buchhaltungsbüro und ein Schiedsgericht. Spezialisierungen: GDPR, geistiges Eigentum (IP), Wettbewerbsrecht (CC), künstliche Intelligenz (AI), Finanztechnologie (FinTech), Spieleentwicklung (GameDev), Softwareentwicklung (SoftwareDev), Cybersicherheit (CyberSec), Fusionen und Übernahmen (M&A), Arbeitsrecht und Steuerrecht. Sprachen: Wir beraten auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch. Niederlassungen: Wrocław und Warschau.

2. Cyber Science Hackathon für Postgraduierte

2. Cyber Science Hackathon für Postgraduierte

Die 2. Ausgabe des Cyber Science Hackathon findet am 29. Juni in Kattowitz statt! Dies ist eine einzigartige Veranstaltung, bei der Postgraduierte ihre innovativen Arbeiten zur Lösung von Cybersicherheitsproblemen vorstellen.

Dieses Jahr freuen wir uns, Sie zu einem Workshop über AUC einzuladen,
der von unserem Experten, Dr. Wojciech Lamik, geleitet wird. Er ist ein anerkannter Experte auf dem Gebiet der Cybersicherheit und sein Wissen und seine Erfahrung werden für die Teilnehmer von großem Wert sein.

Termin: 29. Juni
Veranstaltungsort: Fakultät für Geisteswissenschaften, Uniwersytecka 4, 40-007 Katowice
Modus: Hybrid für Zuhörer, Vollzeit für andere Interessierte

Das Programm umfasst außerdem:
Workshops unter der Leitung von LBB&P und YUBICO
Teilweise Eröffnungsshow mit Präsentation durch Hörer, organisiert von HiveCV

Alle Interessierten sind herzlich willkommen!

II Hackathon Cyber Science dla słuchaczy studiów podyplomowych

LBKP unter den größten Anwaltskanzleien laut Rzeczpospolita

LBKP gehört zu den 10 größten Anwaltskanzleien in Breslau laut dem XXII. Ranking der Anwaltskanzleien von Rzeczpospolita. Dies ist ein weiteres Jahr unseres Wachstums! 💪🏼

🔹 Wie hat sich unsere Kanzlei seit dem letzten Ranking verändert?

3 spezialisierte Unternehmen in unserer Gruppe: Anwaltskanzlei, Wirtschaftsprüfungsbüro, Schiedsgericht
24 Anwälte, Rechtsberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Sachverständige in unserem Team
5 Sprachen, in denen wir beraten: Polnisch, Englisch, Deutsch, Italienisch, Russisch
8 führende Spezialisierungen: NewTech (Privatsphäre, Datenschutz, CyberSec, SoftwareDev, GameDev, E-Commerce, IP, IT, IoT, AI, IaaS, SaaS, PaaS), M&A, Verträge, Steuern, Unternehmensberatung, Compliance (einschließlich ESG), Arbeitsrecht, Immobilien
über 290 zufriedene Kunden

Wir freuen uns auf unser weiteres Wachstum und die Möglichkeit, unseren Kunden noch bessere Dienstleistungen zu bieten. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung! Ein besonderes Dankeschön an unser engagiertes Team!

Sehr große Online-Plattformen und die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Werbeblättern

Einleitung

Im digitalen Zeitalter, in dem täglich gigantische Datenmengen verarbeitet werden und soziale Interaktionen zunehmend über das Internet stattfinden, wird die Regulierung des Betriebs von Online-Plattformen immer wichtiger. Einer der am meisten diskutierten Rechtsakte in diesem Zusammenhang ist derzeit das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Es führt eine Reihe von Verpflichtungen für so genannte sehr große Online-Plattformen (VLOPs) ein, darunter die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Werbematerialien.

Was sind sehr große Online-Plattformen?

Zunächst einmal sollte definiert werden, was sehr große Online-Plattformen sind. Nach der DSA gelten als sehr große Online-Plattformen solche mit mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der Europäischen Union. Solche Plattformen unterliegen aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses auf die Gesellschaft einer strengeren Regulierung als kleinere Akteure. Der Status einer sehr großen Online-Plattform bzw. einer sehr großen Suchmaschine wird durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission verliehen. Derzeit haben die folgenden Unternehmen den Status einer sehr großen Internetplattform oder einer sehr großen Suchmaschine:

Verpflichtung zur Veröffentlichung von Anzeigenblättern

Eine der wichtigsten Verpflichtungen, die VLOPs durch die DSA auferlegt werden, ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Anzeigenkatalogen. Diese Plattformen müssen Informationen über alle auf ihren Websites angezeigten Anzeigen sammeln und zur Verfügung stellen. Diese Repositories müssen unter anderem Folgendes enthalten:

1. den Inhalt der Anzeige – einschließlich des Namens des Produkts, der Dienstleistung oder der Marke und des Themas der Anzeige, wie es den Nutzern angezeigt wird.

2. Daten des Werbenden – Informationen über die Einrichtung, in deren Namen die Werbung angezeigt wird.

3. Daten der Einrichtung, die für die Anzeige bezahlt hat, wenn diese Person nicht der Inserent ist – wenn die Anzeige von einer anderen Person als dem Inserenten bezahlt wurde, ist es auch notwendig, die Daten dieser Einrichtung anzugeben. Der Zweck einer solchen Anforderung besteht darin, die Einrichtung anzugeben, in deren Interesse die Werbung präsentiert wird. In der Praxis kann die Erfüllung dieser Anforderung zu Problemen führen. In der Regel sind die Anbieter gezwungen, sich in dieser Hinsicht auf eine Erklärung des Werbenden zu verlassen, ob er selbst für die Präsentation der Werbung bezahlt oder im Namen einer anderen Einrichtung handelt. Es ist zu betonen, dass die Anbieter verpflichtet sind, „angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen“ (Artikel 39 Absatz 1 DSA).

4. Ausstrahlungszeitraum – der Zeitraum, in dem die Werbung präsentiert wurde (das Datum der ersten und letzten Präsentation der Werbung innerhalb der Schnittstelle des Anbieters).

5. Zielgruppe – Informationen darüber, an welche Gruppe von Nutzern sich die Werbung richtet (wenn die Werbung speziell für eine oder mehrere bestimmte Gruppen von Dienstleistungsnutzern bestimmt ist). Bei gezielter Werbung müssen auch die Kriterien der Zielgruppe angegeben werden. Diese Kriterien können z. B. Alter, Geschlecht, frühere Aktivitäten auf der Plattform, geografisches Gebiet sein. Werden auch Negativkriterien angewandt, d. h. Kriterien, die darauf abzielen, die Ausrichtung einer bestimmten Werbung auf eine bestimmte Gruppe oder bestimmte Gruppen von Empfängern auszuschließen, so sollten auch diese Kriterien angegeben werden. Negativkriterien können analog zu den oben erwähnten Positivkriterien sein.

Gesamtzahl der von der Werbung erreichten Empfänger – dies bezieht sich auf die Anzahl der Nutzer, denen die Werbung angezeigt wurde; im Falle gezielter Werbung müssen VLOP-Anbieter zusätzlich die aggregierte Anzahl der Empfänger der Werbung pro Mitgliedstaat angeben.

Die DSA sieht außerdem vor, dass der Anzeigenspeicher wie folgt aussehen muss

1. in einem speziellen Bereich der Webschnittstelle der VLOPs zugänglich sein;

2. die Suche nach Anzeigen auf der Grundlage mehrerer Kriterien und eines zuverlässigen Tools sowie über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) ermöglichen. Die Verpflichtung, Suchfunktionen über APIs bereitzustellen, soll in der Praxis dazu dienen, Dritten einen leichteren Zugang zu den im Repositorium enthaltenen Informationen zu ermöglichen und ihnen die Erstellung eigener Suchwerkzeuge zu ermöglichen.

VLOPs sollten sicherstellen, dass das Repository keine personenbezogenen Daten der Empfänger des Dienstes enthält, denen die Werbung präsentiert wurde oder hätte präsentiert werden können.

Zweck und Bedeutung der Verordnung

Mit der Pflicht zur Veröffentlichung von Anzeigenblättern soll die Transparenz im Bereich der Online-Werbung erhöht werden. Dadurch können die Nutzer besser nachvollziehen, wer versucht, ihre Kaufentscheidungen mit Werbung zu beeinflussen und wie. Darüber hinaus sollen Wahlmanipulationen und Fehlinformationen, die durch gezielte Werbekampagnen verbreitet werden können, verhindert werden.

Konsequenzen für Online-Plattformen

Die Einführung der verpflichtenden Veröffentlichung von Anzeigenblättern stellt die Online-Plattformen vor eine Reihe neuer Herausforderungen. Sie müssen in geeignete Technologien und Humanressourcen investieren, um die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Außerdem müssen sie auf transparente und rechtskonforme Weise arbeiten, was eine Änderung der bestehenden Geschäftspraktiken erfordern kann. Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich hoher Geldstrafen.

Auswirkungen auf Nutzer und Werbetreibende

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Interessen der Nutzer zu schützen, indem sie ihnen eine bessere Kontrolle und ein größeres Bewusstsein für die Werbung, die sie sehen, ermöglichen. Die Nutzer werden Zugang zu Informationen über die Werbung haben, so dass sie die Online-Dienste bewusster nutzen können.

Für Werbetreibende bedeutet dies mehr Transparenz und Verantwortlichkeit für Werbekampagnen. Sie könnten mit neuen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert werden, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der neuen Vorschriften. Die Notwendigkeit, detaillierte Informationen über Werbekampagnen zu veröffentlichen, kann sich auch auf die Marketingstrategie und die Budgetierung von Kampagnen auswirken.

Zusammenfassung

Das Gesetz über digitale Dienste führt bedeutende Änderungen für den Betrieb von sehr großen Online-Plattformen ein. Während die neuen Vorschriften, einschließlich der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Ad Repositories, VLOPs und Werbetreibende vor Herausforderungen stellen können, zielen sie darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Nutzer vor unethischen Werbepraktiken zu schützen.

Weitere Informationen zu den Verpflichtungen, die sehr großen Online-Plattformen auferlegt werden, finden Sie in Kapitel IX der Veröffentlichung „Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr“, 2024, C.H. Beck Verlag, die ich mitverfasst habe.

https://www.ksiegarnia.beck.pl/22073-wdrozenie-aktu-o-uslugach-cyfrowych-w-e-commerce-mateusz-borkiewicz

Pflichten von Online-Plattformen nach dem Gesetz über digitale Dienste – ausgewählte Themen

In diesem Artikel werde ich mich auf die Verpflichtungen konzentrieren, die den Anbietern von Online-Plattformen durch das Gesetz über digitale Dienste (DSA) auferlegt werden.

Unter Online-Plattformen können viele Dienste verstanden werden. Dabei kann es sich um soziale Medien handeln (z.B. Metadienste wie Facebook oder Instagram), um einen marktplatzähnlichen Dienst (z.B. Allegro, Amazon) oder um Orte, an denen Videos veröffentlicht werden (z.B. Youtube). In den letzten Jahren hat sich die Bereitstellung von Dienstleistungen in Form von Online-Plattformen zu einem der führenden Sektoren der digitalen Wirtschaft entwickelt. Daher hat der EU-Gesetzgeber beschlossen, diesen Einrichtungen bei der Schaffung des DSA große Aufmerksamkeit zu schenken und ihnen eine Reihe von Verpflichtungen aufzuerlegen.

Wer ist ein Online-Plattformanbieter?

Zu Beginn ist es wichtig zu erklären, wer ein Online-Plattformanbieter ist.

Eine Online-Plattform ist nach dem DSA ein gehosteter Dienst (weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogartikel [__]), der auf Anfrage des Empfängers des Dienstes Informationen speichert und an die Öffentlichkeit weitergibt.

Das DSA sieht jedoch Ausnahmen davon vor, ob ein bestimmter Dienst als Internetplattform einzustufen ist. Eine solche Ausnahme gilt, wenn die Tätigkeit ein unbedeutendes oder lediglich ergänzendes Merkmal eines anderen Dienstes oder eine unbedeutende Funktion des Hauptdienstes ist und aus objektiven und technischen Gründen nicht ohne diesen anderen Dienst genutzt werden kann, und die Aufnahme eines solchen Merkmals oder einer solchen Funktion in einen anderen Dienst keine Möglichkeit darstellt, die Anwendung des DSA zu umgehen.

Die bloße Feststellung, dass ein bestimmter Anbieter die Voraussetzungen einer Online-Plattform erfüllt, bedeutet noch lange nicht, dass die DSA auf ihn angewendet werden müssen. Handelt es sich bei einem Anbieter um ein Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, so ist er – mit einer meldepflichtigen Ausnahme – nicht verpflichtet, die für Online-Plattformanbieter vorgesehenen Regelungen anzuwenden. Diese sind wie folgt:

– Kleinstunternehmen – hat weniger als 10 Beschäftigte und einen Umsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Mio. EUR;

– Kleinunternehmen – hat weniger als 50 Beschäftigte und einen Umsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 10 Mio. EUR.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme. Selbst wenn der Online-Plattformanbieter ein Kleinst- oder Kleinunternehmen ist, muss er diese Verpflichtungen erfüllen, wenn er gleichzeitig den Status eines sehr großen Online-Plattformanbieters hat. Denn bei dieser Qualifikation kommt es nicht auf die Größe des Anbieters und vor allem nicht auf seine Reichweite an (dazu unten mehr).

Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Zusammenfassung der Pflichten, die nur für Anbieter von Online-Plattformen nach dem DSA vorgesehen sind (Kapitel III Abschnitt 3 DSA):

Aber Achtung: Die folgenden Regeln sind trotzdem zu beachten:

  1. Der Anbieter der Online-Plattform muss auch die Verpflichtungen einhalten, die für jeden Anbieter von Zwischendiensten (Kapitel III Abschnitt 1 DSA) und Hosting-Diensteanbieter (Kapitel III Abschnitt 2 DSA) vorgesehen sind. Denn ein Online-Plattform-Anbieter ist per Definition auch ein Hosting-Provider, eine der Arten von Zwischendiensten.
  2. Weitere Verpflichtungen für einen Online-Plattformanbieter entstehen, wenn seine Plattform es Verbrauchern ermöglicht, Fernabsatzverträge mit Unternehmern abzuschließen (sogenannte B2C-Plattformen) (Kapitel III Abschnitt 4 DSA).
  3. Noch mehr Pflichten entstehen, wenn der Anbieter den Status eines sehr großen Online-Plattformanbieters hat, d.h. eine durchschnittliche Anzahl von monatlich aktiven Dienstkunden in der Union von mindestens 45 Millionen aufweist und von der Europäischen Kommission als sehr große Online-Plattform ausgewiesen wurde.
  4. Nicht zuletzt muss ein Online-Plattformanbieter ungeachtet der ihm durch das DSA auferlegten Verpflichtungen auch die ihm durch andere Rechtsvorschriften auferlegten Verpflichtungen einhalten (z. B. die Verordnung 2021/784 zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet oder die RODO).

Die oben genannten Pflichten der Anbieter von Online-Plattformen werden im Folgenden kurz zusammengefasst.

Internes System zur Bearbeitung von Beschwerden

Dies ist eine Erweiterung der Verpflichtungen, die jedem Diensteanbieter in Bezug auf die Moderation von Inhalten auf seinen Ressourcen auferlegt werden. Der Anbieter einer Online-Plattform muss den Empfängern des Dienstes, einschließlich derjenigen, die Meldungen machen, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nach der Moderationsentscheidung Zugang zu einem wirksamen internen Beschwerdemanagementsystem gewähren.

Nehmen wir als Beispiel an, dass Nutzer A festgestellt hat, dass Nutzer B auf der Online-Plattform XYZ einen Kommentar veröffentlicht hat, der die Persönlichkeitsrechte von Nutzer A verletzt. Nach einer gewissen Zeit erließ der Plattformbetreiber eine Entscheidung, in der er dem Standpunkt des Nutzers A zustimmte und den Kommentar des Nutzers B aus den Inhalten der XYZ-Plattform entfernte, der darüber informiert wurde. Der Nutzer B ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und reicht daher eine Beschwerde ein, die von dem internen Beschwerdesystem des Anbieters bearbeitet wird.

Dies ist natürlich eines der Szenarien, in denen das interne Beschwerdemanagementsystem Anwendung findet.

Weitere Informationen über dieses Verfahren finden Sie in diesem Artikel.

Außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismus

Eine weitere Verpflichtung der Anbieter von Online-Plattformen besteht darin, dafür zu sorgen, dass Nutzer und berechtigte Personen (d. h. Antragsteller, die keine Nutzer sind) ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen können.

Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um eine weitere Stufe der Bearbeitung des Falls durch den Online-Plattformanbieter handelt. Der Fall wird von einer externen Stelle beigelegt. Der Anbieter der Online-Plattform muss die betroffene Partei auf das Recht hinweisen, diese Maßnahme zu nutzen.

Die betroffene Partei kann den Streitbeilegungsantrag an eine außergerichtliche (z. B. zertifizierte) Stelle weiterleiten. Der Anbieter der Online-Plattform darf sich in der Regel nicht weigern, ein solches Verfahren einzuleiten.

Priorisierung von Anfragen

Es obliegt dem Anbieter der Online-Plattform, innerhalb seiner Organisation die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Priorisierung der Anfragen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um vom Koordinator für digitale Dienste benannte Stellen, die:

über spezifisches Fachwissen und Kompetenz für die Aufdeckung, Identifizierung und Meldung illegaler Inhalte verfügen
unabhängig von den Anbietern von Online-Plattformen sind;
Maßnahmen ergreifen, um genau, objektiv und mit der gebotenen Sorgfalt zu berichten.

Die Erfüllung einer solchen Verpflichtung kann beispielsweise die Einrichtung eines separaten Meldekanals für diese Stellen beinhalten, der unabhängig von der Meldung durch andere ist.

Mechanismus zur Reaktion auf den Missbrauch von Diensten

Das DSA verpflichtet den Anbieter einer Online-Plattform, Mechanismen einzurichten, die er einsetzen kann, wenn Personen die von ihm angebotenen Dienste missbrauchen. Sehr oft handelt es sich dabei um „Trolling“-Praktiker.

Erstens setzt der Anbieter für einen angemessenen Zeitraum und nach vorheriger Verwarnung die Bereitstellung von Diensten für Empfänger aus, die häufig offensichtlich illegale Inhalte übermitteln.

Zweitens setzt der Anbieter für einen angemessenen Zeitraum und nach vorheriger Verwarnung die Bearbeitung von Meldungen im Rahmen der Melde- und Aktionsmechanismen und von Beschwerden im Rahmen der internen Systeme zur Bearbeitung von Beschwerden durch Personen oder Einrichtungen aus, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen machen, oder durch Beschwerdeführer, die häufig offensichtlich unbegründete Beschwerden machen.

Beispiel: Nutzer A, der ein Konto auf der sozialen Netzwerkplattform XYZ hat, meldet seinem Anbieter jeden Beitrag von Nutzer B, der die politische Lage im Land betrifft, als potenziell illegalen Inhalt. Nutzer A ist mit den Ansichten von Nutzer B nicht einverstanden, da er selbst eine andere politische Option vertritt. Auf der anderen Seite stellt der Anbieter der Plattform XYZ ohne die Notwendigkeit eines Gutachtens fest, dass keiner der Beiträge von Nutzer B illegale Inhalte enthält und dass es sich bei den Beiträgen um konstruktive Kritik handelt. In einer solchen Situation warnt der Anbieter der Plattform XYZ den Nutzer A, dass er seine Melderechte missbraucht und fordert ihn auf, diese Praxis einzustellen. Trotz der Aufforderung meldet Nutzer A weiterhin die Aussagen von Nutzer B. Daraufhin setzt der Anbieter die Bearbeitung der Meldungen von Nutzer A für 1 Monat aus.

Zusätzliche Meldepflichten

Ein Anbieter von Online-Plattformen hat mehr Meldepflichten als ein Standard-Zwischendienstanbieter. Im Folgenden sind Beispiele für diese Pflichten aufgeführt.

Zusätzlich zu den in Artikel 15 des DSA enthaltenen Informationen (weitere Informationen finden Sie in dem Artikel unter diesem Link) muss der Online-Plattform-Anbieter auch die folgenden Daten öffentlich zugänglich machen (in der Regel auf der Website der Online-Plattform):

  1. Angaben über die Bearbeitung von Streitigkeiten durch den Online-Plattform-Anbieter:
  2. die Anzahl der Streitfälle, die bei außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen eingereicht wurden;
  3. den Ausgang dieser Streitigkeiten und
  4. die durchschnittliche Dauer des Streitbeilegungsverfahrens; und
  5. der Anteil der Streitfälle, bei denen der Online-Plattformanbieter die Entscheidungen dieser Stelle umgesetzt hat.

 

  1. Die Anzahl der Dienstesperrungen, aufgeschlüsselt nach Sperrungen aufgrund von:
  2. Übermittlung offenkundig illegaler Inhalte;
  3. das Aufstellen offensichtlich unbegründeter Behauptungen; und
  4. die Einreichung offensichtlich unbegründeter Beschwerden.

Darüber hinaus veröffentlichen die Anbieter für jede Online-Plattform oder Suchmaschine mindestens alle sechs Monate Informationen über die durchschnittliche Zahl der monatlich aktiven Nutzer des Dienstes in der Union in einem öffentlich zugänglichen Bereich ihrer Online-Schnittstelle.

Gleichzeitig übermitteln die Anbieter von Online-Plattformen oder Suchmaschinen dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Koordinator für digitale Dienste und der Europäischen Kommission auf Anfrage und ohne unnötige Verzögerung Informationen über die durchschnittliche Zahl der monatlich aktiven Nutzer des Dienstes in der Union.

Verbot der Verwendung von Dark Patterns

Ein Anbieter von Online-Plattformen darf seine Online-Schnittstellen nicht in einer Weise gestalten, organisieren oder betreiben, die die Empfänger des Dienstes in die Irre führt oder manipuliert oder die Fähigkeit der Empfänger ihres Dienstes, freie und fundierte Entscheidungen zu treffen, auf andere Weise wesentlich beeinträchtigt oder beeinträchtigt. Die AUC bezeichnet diese Art von Praktiken als „trügerische Web-Schnittstellen“, aber die Branche verwendet am häufigsten den Ausdruck „dunkle Muster“. Die Verwendung dunkler Muster ist ein weit verbreitetes Phänomen, auch im elektronischen Handel. Über solche Schnittstellen kaufen die Nutzer oft Produkte, die sie gar nicht brauchen, oder sie kaufen sie in größeren Mengen als nötig.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die RODO-Bestimmungen und die Richtlinie über unlautere Marktpraktiken (in der polnischen Rechtsordnung als Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken umgesetzt) in dieser Hinsicht Vorrang vor der DSA C-Bestimmung haben.

Transparenz der Online-Werbung

Anbieter von Online-Plattformen, die auf ihren Online-Schnittstellen Werbung präsentieren, müssen sicherstellen, dass die Empfänger des Dienstes in der Lage sind, in Bezug auf jede einzelne Werbung, die jedem einzelnen Betrachter präsentiert wird, klar, deutlich, prägnant und unmissverständlich und in Echtzeit

festzustellen, dass es sich bei der Information um eine Anzeige handelt;
festzustellen, im Namen welcher natürlichen oder juristischen Person die Werbung präsentiert wird;
die natürliche oder juristische Person zu identifizieren, die für die Werbung bezahlt hat, wenn es sich dabei nicht um die in Buchstabe b genannte natürliche oder juristische Person handelt;
einschlägige Informationen über die wichtigsten Parameter, die zur Bestimmung des Empfängers, dem die Werbung präsentiert wird, verwendet werden, und gegebenenfalls über die Art und Weise, wie diese Parameter variiert werden, direkt und einfach aus der Werbung abzurufen.

Darüber hinaus müssen die Anbieter den Empfängern des Dienstes eine Funktion zur Verfügung stellen, mit der sie erklären können, ob die von ihnen bereitgestellten Inhalte kommerzielle Informationen sind oder enthalten (sehen Sie manchmal auf Plattformen, dass ein bestimmtes Material „gesponsert“ ist? ).

Eine weitere wichtige Verpflichtung, die den Anbietern von Online-Plattformen auferlegt wird, ist das Verbot, den Empfängern von Diensten gemäß den Bestimmungen der RODO profilierungsbasierte Werbung unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Daten über den Gesundheitszustand oder politische Ansichten) zu präsentieren.

Verwendung eines transparenten Empfehlungssystems

Anbieter von Online-Plattformen, die Empfehlungssysteme verwenden, müssen in ihren Nutzungsbedingungen in einfacher und verständlicher Sprache die wichtigsten Parameter, die in ihren Empfehlungssystemen verwendet werden, sowie die Möglichkeiten der Dienstleistungsempfänger, diese Parameter zu ändern oder zu beeinflussen, darlegen.

Die Hauptparameter erklären, warum dem Dienstleistungsempfänger bestimmte Informationen vorgeschlagen werden. Dazu gehören mindestens:

  1. die Kriterien, die für die Bestimmung der Informationen, die dem Dienstleistungsempfänger vorgeschlagen werden, am wichtigsten sind; und
  2. der Beitrag der einzelnen Parameter („wie viel sie wiegen“) bei der Bestimmung der Empfehlung für den Nutzer.

Mit anderen Worten: Wir sollten wissen, dass uns auf der Plattform oft Bilder von lustigen Katzen gezeigt werden, weil wir uns viele Videos mit ihnen ansehen.

Wenn für Empfehlungssysteme mehrere Optionen zur Verfügung stehen, die die relative Reihenfolge der Informationen bestimmen, die den Empfängern des Dienstes präsentiert werden, stellen die Anbieter auch eine Funktion bereit, die es den Empfängern des Dienstes ermöglicht, ihre bevorzugte Option jederzeit auszuwählen und zu ändern. Diese Funktion muss direkt und leicht zugänglich sein, und zwar in dem speziellen Bereich der Webschnittstelle der Online-Plattform, in dem die Informationen priorisiert werden.

Schutz von Minderjährigen im Internet

Ein letzter Bereich, in dem die Anbieter von Online-Plattformen verpflichtet sind, bezieht sich auf die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige. Diese Verpflichtungen lauten wie folgt:

  1. Einführung geeigneter und verhältnismäßiger Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Niveaus an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen in den von den Anbietern bereitgestellten Diensten (die in der RODO entwickelten Lösungen sind hier sehr hilfreich);
  2. den Anbietern zu verbieten, auf ihrer Schnittstelle Werbung zu präsentieren, die auf einem Profiling basiert und die personenbezogenen Daten des Dienstleistungsempfängers verwendet, wenn sie mit hinreichender Sicherheit wissen, dass der Dienstleistungsempfänger minderjährig ist.

Die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen verpflichtet die Anbieter von Online-Plattformen nicht dazu, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Dienstleistungsempfänger minderjährig ist.

Maschinenverordnung – neue Standards für Produktion und Vertrieb

Bedeutende Änderungen für Maschinenbauer und Distributoren stehen kurz bevor!

Das Gesetz der neuen Technologien endet nicht in der IT- oder Game-Dev-Industrie. Neue Technologien sind auch in den Branchen Automatisierung und Robotik, Maschinenbau, elektrische und elektronische Geräte, einschließlich Haushaltsgeräte, die wir jeden Tag in unseren Häusern verwenden, stark vertreten – und nicht nur bei intelligenten und IoT-Geräten.

Die Herstellung, die Sicherheitsanforderungen oder die Regeln für das Inverkehrbringen und den Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen und anderen Geräten werden durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften (hauptsächlich Richtlinien) geregelt.

Diejenigen, die an der Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen beteiligt sind, werden bald mit bedeutenden Änderungen konfrontiert werden. Diese werden durch die bereits erlassene Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 73/361/EWG des Rates (die „Maschinenverordnung“) eingeführt.

Sie wird die derzeit gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Die Maschinenverordnung gilt nicht nur für Industrie- und Verbrauchermaschinen. Sie gilt auch für Kleinfahrzeuge für den persönlichen Gebrauch und leichte Elektrofahrzeuge wie Motorroller und Fahrräder.

Die Maschinenverordnung führt Änderungen ein, wie z.B.:

Bereitstellung von Produkthandbüchern in digitalem Format. Informationen in Papierform müssen weiterhin zur Verfügung gestellt werden, aber nur auf Anfrage der Kunden.

Klärung der Frage, wann eine wesentliche Änderung an einer Maschine eine Neubewertung der Konformität des Produkts mit den Sicherheitsanforderungen und die Erteilung einer neuen CE-Kennzeichnung auslöst.

Obligatorische Konformitätsbewertung durch Dritte für sechs Kategorien von „Hochrisiko-Maschinen“.

Einführung allgemeiner Anforderungen an Cybersicherheit und künstliche Intelligenz.

Die Bestimmungen der Maschinenverordnung werden ab dem 14. Januar 2027 in Kraft treten, viele Unternehmen bereiten sich jedoch bereits jetzt auf ihre Umsetzung vor.

Wenn Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen zum Thema Maschinenherstellung und -vertrieb oder zu den Änderungen durch die Maschinenverordnung haben, können Sie sich gerne an Ewa Knapińska von unserer Kanzlei wenden.

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Beziehung zwischen RODO und dem Gesetz über digitale Dienste

1. DSA und RODO -Beziehungsstatus: „Es ist kompliziert“.

In den letzten Monaten haben viele E-Commerce-Unternehmen die EU-Verordnung über digitale Dienstleistungen (DSA) in ihren Unternehmen umgesetzt. 

Es ist wichtig zu bedenken, dass die DSA nicht in einem Vakuum funktioniert. Neben der DSA müssen Unternehmer des elektronischen Geschäftsverkehrs auch andere Vorschriften beachten, die sie einhalten müssen, um die Vorschriften vollständig zu erfüllen. Eine davon ist eben RODO. Man kann sogar die Behauptung aufstellen, dass die DSA nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden können, wenn RODO nicht zuvor in der Organisation eingeführt wurde. 

Die DSA-Verordnung weist in ihrem Wortlaut darauf hin, wie sie sich auf die RODO bezieht. Im Allgemeinen ist das DSA von den EU-Datenschutzvorschriften (d.h. in erster Linie von der RODO) nicht betroffen. An dieser Stelle wird ein Jurist den Ausdruck verwenden, dass die RODO lex specialis zum DSA ist. Das bedeutet, dass die Bestimmungen der RODO spezifisch für die Bestimmungen des DSA sind. Das Gesetz über digitale Dienste ist nur eine Ergänzung zu den RODO-Bestimmungen. 

Im Folgenden sind einige Bereiche aufgeführt, in denen Sie bei der Einführung von DSA in Ihrem Unternehmen auf RODO achten sollten.

2. RODO und dunkle Muster 

Ein Beispiel dafür ist das Verbot von Dark Patterns -„trügerischen Schnittstellen“. Nach Artikel 25 Absatz 1 des DSA dürfen Anbieter von Online-Plattformen ihre Online-Schnittstellen nicht in einer Weise gestalten, organisieren oder betreiben, die die Empfänger des Dienstes in die Irre führt oder manipuliert oder die Fähigkeit der Empfänger ihres Dienstes, freie und fundierte Entscheidungen zu treffen, auf andere Weise wesentlich stört oder beeinträchtigt.Wichtig ist, dass diese Verordnung gilt, wenn die Bestimmungen der RODO und der Richtlinie über unlautere Marktpraktiken nicht anwendbar sind. Was bedeutet dies? Selbst wenn ein Online-Plattformanbieter dunkle Muster verwendet, muss zunächst festgestellt werden, ob sie nicht mit der Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenhängen oder ob sie auf Verbraucher abzielen. Wenn beides nicht der Fall ist, sollte die DSA-Verordnung angewendet werden. 

Daher ist die RODO bei der Bekämpfung dunkler Muster weiterhin relevanter als die DSA. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, unter anderem die Leitlinien 3/2022 des Europäischen Datenschutzausschusses zu beachten (Leitlinien 3/2022 zu trügerischen Gestaltungsmustern in Schnittstellen von Social Media-Plattformen: Wie man sie erkennt und vermeidet, angenommen am 14.2.2023 (Version 2.0)).

3. RODO und Profilerstellung

Ein Bereich, dem die DSA besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat, ist die Frage der Präsentation von Werbung, die auf der Erstellung von Profilen unter Verwendung personenbezogener Daten beruht.

Was ist Profiling? Nach der DSGVO ist dies jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Faktoren einer Person zu bewerten, insbesondere um Aspekte im 

Zusammenhang mit der Leistung, der wirtschaftlichen Lage, der Gesundheit, den persönlichen Vorlieben, den Interessen, der Zuverlässigkeit, dem Verhalten, dem Aufenthaltsort oder den Ortswechseln dieser Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Die DSA-Verordnung bezieht sich in erster Linie auf das Profiling bei Online-Plattformanbietern.

Erstens dürfen Anbieter von Online-Plattformen den Empfängern von Diensten keine auf Profiling basierende Werbung unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten präsentieren.Was sind diese „besonderen Kategorien von Daten“, die auch als „sensible Daten“ bezeichnet werden? Der RODO zufolge handelt es sich dabei um personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie um genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person oder Daten über die Gesundheit, Sexualität oder sexuelle Ausrichtung dieser Person.

Zweitens dürfen Anbieter von Online-Plattformen auf ihrer Schnittstelle keine profilierungsbasierte Werbung unter Verwendung der personenbezogenen (nicht nur sensiblen!) Daten des Dienstleistungsempfängers präsentieren, wenn sie mit hinreichender Sicherheit wissen, dass der Dienstleistungsempfänger minderjährig ist.

Drittens bieten die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Suchmaschinen, die Empfehlungssysteme einsetzen (mehr dazu unter diesem Link), für jedes ihrer Empfehlungssysteme mindestens eine Option an, die nicht auf Profiling basiert.

4. RODO und der Schutz von Minderjährigen

Ein weiterer Bereich der DSA, in dem die Kenntnis der RODO für die Umsetzung notwendig ist, ist die Frage des Schutzes von Minderjährigen (aus der Sicht der DSA von Personen unter 18 Jahren). Oben habe ich bereits das Verbot erwähnt, Minderjährigen auf der Grundlage personenbezogener Daten profilierte Werbung zu präsentieren. Nachfolgend eine weitere Verpflichtung.

Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, müssen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Jugendschutz in den von ihnen angebotenen Diensten zu gewährleisten. Dies ist ein ähnlicher Ansatz wie das Modell des „eingebauten Datenschutzes“ und der „datenschutzfreundlichen Voreinstellungen“, das in der RODO eingeführt wurde. Mit anderen Worten: Bei der Einführung geeigneter Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre, der Sicherheit und des Schutzes von Minderjährigen muss auf den diesbezüglichen Besitzstand der RODO zurückgegriffen werden, insbesondere im Zusammenhang mit den Artikeln 25 und 34 der Verordnung. Es ist auch wichtig, die von der EROD (z. B. 5/2020 über die Einwilligung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679) oder von den Aufsichtsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten (z. B. „The Fundamentals for a Child-Oriented Approach to Data Processing“, entwickelt von der irischen Datenschutzkommission) entwickelten Leitlinien zu nutzen.

5. Zusammenfassung

Dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie wichtig RODO aus Sicht der DSA ist. Die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste in einer Organisation wird nicht vollständig sein, wenn die ordnungsgemäße Umsetzung von RODO nicht im Vorfeld erfolgt ist.Es lohnt sich also schon jetzt für jedes E-Commerce-Unternehmen, die Gültigkeit seiner Datenschutzlösungen zu überprüfen. 

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