Maschinenverordnung – neue Standards für Produktion und Vertrieb

21 Mai 2024   /  Nachricht

Bedeutende Änderungen für Maschinenbauer und Distributoren stehen kurz bevor!

Das Gesetz der neuen Technologien endet nicht in der IT- oder Game-Dev-Industrie. Neue Technologien sind auch in den Branchen Automatisierung und Robotik, Maschinenbau, elektrische und elektronische Geräte, einschließlich Haushaltsgeräte, die wir jeden Tag in unseren Häusern verwenden, stark vertreten – und nicht nur bei intelligenten und IoT-Geräten.

Die Herstellung, die Sicherheitsanforderungen oder die Regeln für das Inverkehrbringen und den Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen und anderen Geräten werden durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften (hauptsächlich Richtlinien) geregelt.

Diejenigen, die an der Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen beteiligt sind, werden bald mit bedeutenden Änderungen konfrontiert werden. Diese werden durch die bereits erlassene Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 73/361/EWG des Rates (die „Maschinenverordnung“) eingeführt.

Sie wird die derzeit gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Die Maschinenverordnung gilt nicht nur für Industrie- und Verbrauchermaschinen. Sie gilt auch für Kleinfahrzeuge für den persönlichen Gebrauch und leichte Elektrofahrzeuge wie Motorroller und Fahrräder.

Die Maschinenverordnung führt Änderungen ein, wie z.B.:

Bereitstellung von Produkthandbüchern in digitalem Format. Informationen in Papierform müssen weiterhin zur Verfügung gestellt werden, aber nur auf Anfrage der Kunden.

Klärung der Frage, wann eine wesentliche Änderung an einer Maschine eine Neubewertung der Konformität des Produkts mit den Sicherheitsanforderungen und die Erteilung einer neuen CE-Kennzeichnung auslöst.

Obligatorische Konformitätsbewertung durch Dritte für sechs Kategorien von „Hochrisiko-Maschinen“.

Einführung allgemeiner Anforderungen an Cybersicherheit und künstliche Intelligenz.

Die Bestimmungen der Maschinenverordnung werden ab dem 14. Januar 2027 in Kraft treten, viele Unternehmen bereiten sich jedoch bereits jetzt auf ihre Umsetzung vor.

Wenn Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen zum Thema Maschinenherstellung und -vertrieb oder zu den Änderungen durch die Maschinenverordnung haben, können Sie sich gerne an Ewa Knapińska von unserer Kanzlei wenden.

#Neue Technologien #Robotik #Herstellung #Vertrieb #Maschinenintelligenz #RechtlicheVorschriften

Podziel się

Podziel się

Brauchen Sie Hilfe zu diesem Thema?

Schreiben Sie an unseren Experten

Ewa Knapińska

Manager, Rechtsanwalt

+48 531 201 991 Kontakt

Artikel in dieser Kategorie

Können wir unsere Daten in LLM-Modellen (KI) wie ChatGPT sicher aufbewahren?

AI

Mehr
Können wir unsere Daten in LLM-Modellen (KI) wie ChatGPT sicher aufbewahren?

Cyber Monday – wie wird man nicht abgezockt? Cyber-Sicherheit für E-Commerce-Kunden

Nachricht

Mehr
Cyber Monday – wie wird man nicht abgezockt? Cyber-Sicherheit für E-Commerce-Kunden

Folgen der nicht fristgerechten Lohnzahlung

Nachricht

Mehr
Folgen der nicht fristgerechten Lohnzahlung

Dr. Wojciech Lamik für den Wettbewerb Rising Stars 2024 nominiert

Nachricht

Mehr
Dr. Wojciech Lamik für den Wettbewerb Rising Stars 2024 nominiert

Die Einschreibung für den Postgraduiertenkurs „Recht der neuen Technologien“ ist jetzt möglich

Nachricht

Mehr
Die Einschreibung für den Postgraduiertenkurs „Recht der neuen Technologien“ ist jetzt möglich
Mehr

Kontakt

Habe Fragen?siehe Telefon+48 663 683 888
siehe E-Mail

Büro in Breslau

53-659 Wrocław

(Quorum D)

Gen. Władysława Sikorskiego 26

google maps

Büro in Warschau

03-737 Warszawa

(Centrum Praskie Koneser – Spaces)

pl. Konesera 12 lok. 119

google maps

Hallo User,
bist du schon im Newsletter?

    Erfahren Sie hier, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten