Was muss ein Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Minderjährigen beachten?

26 Juli 2024   /  Nachricht

🚨 Was muss ein Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Minderjährigen beachten?

Auf dem Wirtschaftsportal Puls Biznesu können Sie bereits einen Artikel von Justyna Klupa lesen, in dem die rechtlichen Aspekte der Beschäftigung von Minderjährigen erörtert werden. Im Allgemeinen ist die Beschäftigung von Minderjährigen verboten, es sei denn, die in den Rechtsvorschriften festgelegten Ausnahmen sind erfüllt. Die erste Ausnahme betrifft die Beschäftigung von Minderjährigen auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrags. Die zweite erlaubt es ihnen, im Rahmen eines „normalen“ Arbeitsvertrags zu arbeiten, wenn sie qualifiziert sind. In beiden Fällen sehen die Verordnungen jedoch bestimmte Einschränkungen vor. 📚

Unser Arbeitsrechtsexperte, Rechtsberater Paweł Kempa-Dymiński, betont in seinem Kommentar, dass ein Jugendlicher nach dem Gesetz nur für leichte Arbeiten und mit vielen weiteren Einschränkungen in Bezug auf die Art und Weise, in der sie erbracht werden, beschäftigt werden darf.

Was sind die Grundvoraussetzungen für die Beschäftigung von Jugendlichen?

Diese Frage beantwortete unsere Arbeitsrechtsexpertin, Rechtsberaterin Natalia Wojciechowska-Chałupińska, in ihrem Kommentar,
dass der Arbeitgeber sich bestimmter Einschränkungen bewusst sein sollte;
In der Praxis kann er nur solche Jugendlichen einstellen, die die achtjährige Grundschule abgeschlossen haben und ein ärztliches Attest vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit dieser Art ihre Gesundheit nicht gefährdet. Darüber hinaus müssen beide Bedingungen zusammen erfüllt sein (mit einigen Ausnahmen für Jugendliche, die die Grundschule nicht abgeschlossen haben, sofern zusätzliche, in den Vorschriften festgelegte Bedingungen vorliegen).

Frau Wojciechowska-Chałupińska erläuterte auch die Regeln für die Beschäftigung solcher Personen zum Zweck der Berufsvorbereitung, die in der Verordnung des Ministerrats geregelt sind, wobei sie in den Erläuterungen darauf hinwies, dass die Vorbereitung auch das Erlernen eines Berufs oder eine Lehre umfassen kann und nur von einer Person mit den entsprechenden Qualifikationen durchgeführt werden darf, in den meisten Fällen vom Arbeitgeber, aber auch von einem anderen Mitarbeiter des Unternehmens, wenn dieser ebenfalls über diese Qualifikationen verfügt.

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