KMU-Fonds auch im Jahr 2024

10 Januar 2024   /  Nachricht

Auf der Website des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde bekannt gegeben, dass es auch im Jahr 2024 möglich sein wird, eine Finanzierung für die Eintragung einer Marke in der Europäischen Union über den beim EUIPO angesiedelten KMU-Fonds zu erhalten. Anträge auf Finanzierung im Rahmen des KMU-Fonds können ab dem 22. Januar 2024 gestellt werden. Wenn Sie also ein KMU sind und Ihre Marke schützen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne und umfassend. 

Interessanterweise war der genannte Fonds unter anderem auch im Jahr 2023 tätig und ist bei Unternehmern sehr beliebt. Allein im Jahr 2023 wurden fast 35.000 Anträge auf Finanzierung eingereicht. Interessanterweise liegt Polen bei der Zahl der eingereichten Anträge auf Platz 2 (knapp hinter Spanien). 

Warum geistiges Eigentum schützen?  

Im digitalen Zeitalter ist der Schutz des geistigen Eigentums unerlässlich. Er ist der einzige legale Weg, um zu verhindern, dass einzigartige Ideen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Erlaubnis kopiert oder verwendet werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann unter anderem Marken umfassen, die durch ein Förderprogramm abgedeckt sind. 

Registrierungskosten und Höhe der Finanzierung  

Die Standardkosten für die Eintragung von 1 Marke sind wie folgt:  

– Die Grundgebühr für eine Klasse beträgt 850 EUR,  

– die Gebühr für die nächste, zweite Klasse von Waren und Dienstleistungen beträgt zusätzlich 50 EUR,  

– die Gebühr für die nächste, dritte und jede weitere Klasse beträgt zusätzlich 150 EUR für jede Klasse ab der dritten Klasse aufwärts.  

In den vergangenen Jahren betrug die Kofinanzierung 75 % der Gebühr, die an das EUIPO für die Eintragung einer Markenanmeldung in das Register gezahlt wurde, und so wird es wohl auch 2024 sein. Der überwiegende Teil der anfallenden Kosten kann also im Rahmen der Zuschussregelung erstattet werden. 

Verfahren  

Um eine Finanzierung zu erhalten, müssen alle vom EUIPO vorgegebenen Schritte ordnungsgemäß befolgt werden, d. h:  

– Einreichung des Antrags auf Finanzierung  

– Einreichung eines Antrags auf Eintragung einer Marke im Anschluss an den Bewilligungsbescheid   

– Beantragung der Erstattung der Registrierungskosten bei der zuständigen Behörde 

Wichtig ist, dass das gesamte Verfahren zur Erstattung der für die Finanzhilfe angefallenen Kosten relativ schnell erfolgt. Der Prozess von der Einreichung des Förderantrags bis zur tatsächlichen Erstattung der angefallenen Kosten dauert in der Praxis bis zu etwa 2 Monate, was bedeutet, dass die Mittel den Begünstigten des Programms sehr schnell erreichen. Nach unseren Erfahrungen in diesem Bereich erfolgt die Erstattung ohne Probleme.  

Im Rahmen unserer Unterstützung bei der Eintragung von Marken vor dem EUIPO bieten wir neben den oben genannten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erlangung von Fördermitteln auch Unterstützung bei der Überprüfung der Eintragungsfähigkeit einer bestimmten Marke sowie bei der Durchführung des Markeneintragungsprozesses selbst. 

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