Figma vs. künstliche Intelligenz

9 Juli 2024   /  AI

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Figma hat kürzlich auf der Config“-Konferenz revolutionäre Funktionen angekündigt, die die KI- und UX/UI-Branche in Zukunft auf den Kopf stellen könnten. Außerdem haben sie eine intensive rechtliche Debatte über die kommerzielle Nutzung von KI-generierten Kreationen ausgelöst.

Eines der neuesten Features von Figma sind seine fortschrittlichen generativen KI-Tools, die das Design von mobilen App- und Web-Oberflächen beschleunigen sollen, indem sie automatisch Design-Skizzen aus einfachen Textanweisungen erstellen. UX/UI-Designer können nun effizienter gestalten und eine Vielzahl von Designkonzepten schneller erforschen.

Doch welche rechtlichen Aspekte sind mit diesen Änderungen verbunden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Kreative und IT-Experten:

➡️ Trainiert Figma KI für die Arbeit der Benutzer? Die generativen KI-Tools von Figma stützen sich bisher auf Datenbanken von Drittanbietern und nicht auf Dateien und Benutzerdaten des Programms. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Arbeit nicht in der KI-Trainingsdatenbank landet, sofern Sie vor dem 15. August in den Programmeinstellungen die Option ankreuzen, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Arbeit für das KI-Training verwendet wird.

➡️ Besitzt AI das Urheberrecht an den generierten Schnittstellen? KI besitzt kein Urheberrecht an den von ihr erstellten Kreationen und ihre Kreationen sind nicht gesetzlich geschützt. Die Person, die KI einsetzt, hat keine Kontrolle über das Endergebnis der Arbeit der KI, da es sich um das zufällige Ergebnis eines Algorithmus und nicht um das Ergebnis ihrer eigenen Kreativität handelt, was bedeutet, dass sie nicht als Urheber des generierten Werks angesehen werden kann und das Ergebnis selbst kein Werk im rechtlichen Sinne ist. Es unterliegt auch nicht dem Rechtsschutz.

➡️ Können Sie KI-generierte Schnittstellen, die später an einen Kunden verkauft werden, kommerziell verwerten? Ja, vorausgesetzt, Sie halten sich an die Lizenzbedingungen von AI und verletzen nicht die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Person.

➡️ Können Sie von KI generierte Kreationen verändern? Eine veränderte KI-Kreation kann nicht als „abhängiges Werk“ betrachtet werden, da nur ein Mensch ihr Schöpfer sein kann. Diese Frage ist noch nicht vollständig geregelt oder vom polnischen Gericht geklärt, was zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Im Allgemeinen fallen Änderungen nicht unter den Urheberrechtsschutz, ebenso wenig wie andere durch KI erzeugte Werke.

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