Der Ministerrat hat Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über lokale Steuern und Abgaben angenommen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten könnten! 📅
Worin bestehen die Änderungen? 👇
Es handelt sich vor allem um eine Änderung des Wortlauts der Definitionen der Begriffe „Bauwerk“ und „Gebäude“.
🏢 Neue Definition von Gebäude: Ein durch Bauarbeiten errichteter Gegenstand, der dauerhaft mit dem Boden verbunden ist, über ein Fundament und ein Dach verfügt.
Die obige Definition ist – trotz der Bemühungen des Gesetzgebers und der Erweiterung des gesetzlichen Glossars – keine eindeutige Definition, die eine zusätzliche Auslegung der Bestimmungen und den Rückgriff auf die Bestimmungen anderer Gesetze erfordert.
🏗️ Neue Definition des Begriffs „Bauwerk“: Ein Bauwerk wird jedes Objekt sein, das kein Gebäude ist und in Anlage 4 des Gesetzes oder in der Definition aufgeführt ist, einschließlich: Kraftwerke, Eisenbahnlinien, Energiespeicher, Heizkessel, Kläranlagen als komplexe Anlagen, Amphitheater und Stadien, die heterogene Anlagen sind, sowie Fundamente für Maschinen und technische Anlagen.
Die Schlussfolgerung? Für Unternehmer wird ein erheblicher Teil der Anlagen mit einem höheren Grundsteuersatz belegt! 📈
Die Änderungen betreffen vor allem Objekte, die bisher als Gebäude behandelt wurden. Der Gesetzgeber plant, sie ausdrücklich in die Kategorie der Bauwerke einzuordnen.
🔄 Was wird sich sonst noch ändern?
- Garagen – vereinfachte Besteuerungsregeln sowohl für Einzel- als auch für Mehrfachgaragen 🚗.
- Ausschluss kleiner architektonischer Gegenstände von der Besteuerung (z. B. Pergolen, Spielplätze, Statuen, Mülltonnen) 🌳.
- Verlängerung der Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für Unternehmer bis zum 31. März 2025 🗓️, um mehr Zeit für die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewinnen.