Wichtige Entwicklungen beim Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten

Im vergangenen Jahr gab es viele Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, insbesondere im Lichte der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union zu diesem Thema.

 

Eines der brisanten Themen in diesem Bereich war die Frage, wie eine Person, die von ihrem Recht auf Zugang zu ihren Daten Gebrauch macht, über die Empfänger dieser personenbezogenen Daten informiert werden muss. In der heutigen Realität ist es schwer vorstellbar, personenbezogene Daten zu verarbeiten, ohne sie an Dritte weiterzugeben, z. B. an Hosting-Anbieter, Anbieter anderer IT-Dienste oder Kurierdienste.

 

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet, der betroffenen Person auf Antrag Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erteilen. Im Rahmen des Auskunftsrechts hat die betroffene Person das Recht, u. a. Informationen über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

 

Die für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen manchmal vor der Frage, wie sie dieser Verpflichtung nachkommen sollen. Ist es notwendig, Auskunft über die Identität bestimmter Datenempfänger zu geben, wie z. B. die Namen bestimmter Hosting-Provider, oder reicht es aus, die Kategorien von Datenempfängern anzugeben?

 

Ewa Knapinska von unserem Team hat sich in der letzten Ausgabe von ABI Expert“ mit dieser Frage beschäftigt. In ihrem Artikel „Auskunftsrecht vs. Datenempfänger“ bespricht Ewa unter anderem das Urteil des EuGH vom 12. Januar 2023 in der Rechtssache C-154/21 zu diesem Thema sowie die aktualisierte Version der Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses von 1/2022 zur Umsetzung des Auskunftsrechts.

 

#RODO #Datenschutz #Auskunftsrecht #TSUE #ABIExpert

 

Link zum vollständigen Artikel:

Październik – Grudzień 2023

Neuer Partner im LBKP!

Dr Jan Pietrzak, der im September dieses Jahres als Head of Tax zu unserem Team
im September letzten Jahres als Head of Tax zu unserem Team gestoßen ist, wird ab 2024 neuer LBKP-Partner.

Jan Pietrzak ist nicht nur Doktor der Rechtswissenschaften, sondern auch ein erfahrener Steuer- und Rechtsberater mit über 13 Jahren Berufserfahrung. Er bringt in LBKP nicht nur seine Kenntnisse und Fähigkeiten ein, sondern auch eine langjährige Praxis, die er bisher in seiner Steuerberatungsgesellschaft Legal Taxes sp. z o.o. aufgebaut hat.

Sein Fachgebiet umfasst die Unterstützung von Unternehmen in verschiedenen Sektoren, insbesondere in Branchen wie IT, E-Commerce, Automotive, Facility Management, Gastgewerbe und Pharmazie. Jan ist ein Experte für M&A-Transaktionen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene (der Gesamtwert der Transaktionen, bei denen Jan beraten hat, übersteigt derzeit 10 Milliarden PLN). Zu seinen Aufgaben gehört nicht nur das Prozessmanagement, sondern auch die Entwicklung effektiver Steuerstrukturen für Transaktionen.

Jan ist auch Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tax Venture sp. z o.o., die sich… der LBKP-Gruppe anschließt! Damit erweitern wir als Anwaltskanzlei unser Dienstleistungsangebot – in der Qualität von LBKP gibt es neben Recht und Steuern auch Buchhaltungsdienstleistungen sowie Personalwesen und Lohnbuchhaltung (aber dazu bald mehr).

KMU-Fonds auch im Jahr 2024

Auf der Website des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde bekannt gegeben, dass es auch im Jahr 2024 möglich sein wird, eine Finanzierung für die Eintragung einer Marke in der Europäischen Union über den beim EUIPO angesiedelten KMU-Fonds zu erhalten. Anträge auf Finanzierung im Rahmen des KMU-Fonds können ab dem 22. Januar 2024 gestellt werden. Wenn Sie also ein KMU sind und Ihre Marke schützen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne und umfassend. 

Interessanterweise war der genannte Fonds unter anderem auch im Jahr 2023 tätig und ist bei Unternehmern sehr beliebt. Allein im Jahr 2023 wurden fast 35.000 Anträge auf Finanzierung eingereicht. Interessanterweise liegt Polen bei der Zahl der eingereichten Anträge auf Platz 2 (knapp hinter Spanien). 

Warum geistiges Eigentum schützen?  

Im digitalen Zeitalter ist der Schutz des geistigen Eigentums unerlässlich. Er ist der einzige legale Weg, um zu verhindern, dass einzigartige Ideen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Erlaubnis kopiert oder verwendet werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann unter anderem Marken umfassen, die durch ein Förderprogramm abgedeckt sind. 

Registrierungskosten und Höhe der Finanzierung  

Die Standardkosten für die Eintragung von 1 Marke sind wie folgt:  

– Die Grundgebühr für eine Klasse beträgt 850 EUR,  

– die Gebühr für die nächste, zweite Klasse von Waren und Dienstleistungen beträgt zusätzlich 50 EUR,  

– die Gebühr für die nächste, dritte und jede weitere Klasse beträgt zusätzlich 150 EUR für jede Klasse ab der dritten Klasse aufwärts.  

In den vergangenen Jahren betrug die Kofinanzierung 75 % der Gebühr, die an das EUIPO für die Eintragung einer Markenanmeldung in das Register gezahlt wurde, und so wird es wohl auch 2024 sein. Der überwiegende Teil der anfallenden Kosten kann also im Rahmen der Zuschussregelung erstattet werden. 

Verfahren  

Um eine Finanzierung zu erhalten, müssen alle vom EUIPO vorgegebenen Schritte ordnungsgemäß befolgt werden, d. h:  

– Einreichung des Antrags auf Finanzierung  

– Einreichung eines Antrags auf Eintragung einer Marke im Anschluss an den Bewilligungsbescheid   

– Beantragung der Erstattung der Registrierungskosten bei der zuständigen Behörde 

Wichtig ist, dass das gesamte Verfahren zur Erstattung der für die Finanzhilfe angefallenen Kosten relativ schnell erfolgt. Der Prozess von der Einreichung des Förderantrags bis zur tatsächlichen Erstattung der angefallenen Kosten dauert in der Praxis bis zu etwa 2 Monate, was bedeutet, dass die Mittel den Begünstigten des Programms sehr schnell erreichen. Nach unseren Erfahrungen in diesem Bereich erfolgt die Erstattung ohne Probleme.  

Im Rahmen unserer Unterstützung bei der Eintragung von Marken vor dem EUIPO bieten wir neben den oben genannten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erlangung von Fördermitteln auch Unterstützung bei der Überprüfung der Eintragungsfähigkeit einer bestimmten Marke sowie bei der Durchführung des Markeneintragungsprozesses selbst. 

Kontakt

Habe Fragen?siehe Telefon+48 663 683 888
siehe E-Mail

Büro in Breslau

53-659 Wrocław

(Quorum D)

Gen. Władysława Sikorskiego 26

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Büro in Warschau

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(Centrum Praskie Koneser – Spaces)

pl. Konesera 12 lok. 119

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