🛒 Er kauft, sie kauft – Verbraucherrechte vs. B2B-Verkauf

29 August 2024   /  e-commerce

B2B, B2C – das klingt ein bisschen nach chemischen Formeln, nicht wahr? 🧪 Keine Sorge, ein E-Commerce-Geschäft zu führen ist nicht annähernd so kompliziert wie wissenschaftliche Experimente 😊. Wenn Sie jedoch planen, einen Online-Shop zu eröffnen, ist es wichtig, dass Sie ein grundlegendes Verständnis der Vertriebskanäle Business-to-Business (B2B) und Business-to-Consumer (B2C) sowie des Verkaufs an Quasi-Verbraucher haben. Der Hauptunterschied zwischen diesen Kanälen? Es kommt darauf an, wer Ihr Zielpublikum ist. Der Verkauf an Unternehmen und Privatkunden mag zwar einige Ähnlichkeiten aufweisen, ist aber in Wirklichkeit recht unterschiedlich. Dann gibt es noch den Verkauf an Unternehmer, die in bestimmten Fällen wie Verbraucher behandelt werden können. Die Unterschiede zwischen diesen Vertriebskanälen betreffen viele Bereiche, wie Kommunikations- und Marketingstrategien, den Kaufprozess, die Preisgestaltung und die Zahlungsmodalitäten. Das Wichtigste, woran Sie denken sollten, wenn Sie Ihr E-Commerce-Geschäft starten, und worauf wir uns jetzt konzentrieren werden, ist, dass B2B- und B2C-Verkäufe mit unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen verbunden sind, die sich darauf auswirken, wie Sie Ihren Online-Shop betreiben. 🛍️

Welche Auswirkungen hat es auf Ihren Shop, ob Ihr Kunde ein Verbraucher oder ein Unternehmen ist? 🤔

Generell gilt, dass bei B2B-Geschäften der Verkäufer mehr Spielraum hat. Das bedeutet, dass die B2B-Beziehung als professionelle Beziehung (Verkäufer – Unternehmen und Käufer – Unternehmen) nicht die Schutzmaßnahmen umfasst, die Verbrauchern als der schwächeren Partei in einem Vertrag gewährt werden. Folglich sind Verkäufer weniger strengen Vorschriften unterworfen, die bestimmte Lösungen erzwingen, und die Rechte der Kunden können flexibler gestaltet werden. Dies ändert sich jedoch, wenn Sie feststellen, dass der Käufer Ihrer Waren oder Dienstleistungen ein Verbraucherist – jemand,der für den persönlichen Gebrauch und nicht für seine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit kauft. 🛒

In beiden Fällen sollten die Bedingungen, die Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen – die Rechte von Ihnen als Verkäufer und die Rechte Ihrer Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmen oder Verbraucher handelt -, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Geschäfts aufgenommen werden. Sie müssen nicht für jeden Verkaufskanal eigene Bedingungen erstellen (obwohl Sie das könnten). Es reicht aus, wenn Sie die Rechte von Privat- und Geschäftskunden in einem einzigen Satz von Geschäftsbedingungen klar darlegen. 📜

Welche Themen sollten Sie ansprechen, je nachdem, ob der Käufer ein Unternehmer oder ein Verbraucher ist? 🧐

Missbräuchliche Vertragsklauseln 🚫

Der erste Punkt sind „missbräuchliche Vertragsklauseln“. Wurde eine bestimmte Klausel in einem Vertrag mit einem Verbraucher nicht individuell ausgehandelt, so ist sie nach den Vorschriften für den Verbraucher nicht bindend, wenn sie ein Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten des Verbrauchers schafft, gegen die guten Sitten verstößt und seine Interessen erheblich beeinträchtigt.

Beispiele für missbräuchliche Klauseln sind:

  • Eine Klausel, die den Verbraucher verpflichtet, die Versandkosten zu tragen, wenn er eine Beschwerde über die gekauften Waren einreichen will.
  • Eine Klausel, die es dem Unternehmen erlaubt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne dass es dafür eine Begründung geben muss.

Bevor Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Geschäft verfassen, sollten Sie die Liste der missbräuchlichen Klauseln prüfen, um sicherzustellen, dass keine der Klauseln, die Sie aufnehmen wollen, darin enthalten ist. Gehen Sie mit gesundem Menschenverstand vor – wenneine Klausel „unfair“ erscheint, die Position des Verkäufers missbraucht oder Rechte aufhebt, die Verbraucher normalerweise haben, bewegen Sie sich auf dünnem Eis. 🧊

Das Widerrufsrecht 🛑

Sie haben schon oft als Verbraucher online eingekauft und wissen daher, dass Kunden bei B2C-Verkäufen das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten. Ein Unternehmen kann dieses Recht für Verbraucher nicht einschränken, es sei denn, es gibt einige besondere Situationen. Die Regeln sind jedoch anders, wenn Sie Ihre Waren an ein anderes Unternehmen verkaufen.

Natürlich können Sie dem Käufer – bei dem es sich um ein Unternehmen handelt – das Recht einräumen, vom Vertrag zurückzutreten oder Waren zurückzusenden/umzutauschen (wie es viele etablierte E-Commerce-Unternehmen tun). In solchen Fällen richten sich diese Rechte jedoch ausschließlich nach Ihren Verkaufsrichtlinien, die Sie an die Bedürfnisse Ihres Geschäfts anpassen können. 🛍️

Garantien und Beschwerden 🛠️

Die größten Unterschiede zwischen B2B- und B2C-Verkäufen bestehen bei den Rechten der Kunden im Zusammenhang mit der Gewährleistung für Mängel an den verkauften Waren (bzw. bei Verbraucherverkäufen nach dem 1. Januar 2023 für die Nichterfüllung des Vertrags). Bei B2B-Verkäufen kann ein Unternehmen die Rechte des Kunden im Allgemeinen nach eigenem Ermessen festlegen. Bei B2C-Verkäufen muss ein Online-Shop jedoch sicherstellen, dass die Verbraucher ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte wahrnehmen können. ⚖️

Informationspflichten 📝.

Nicht zuletzt verpflichtet das Gesetz über die Rechte der Verbraucher (Consumer Rights Act) Online-Unternehmen bei B2C-Verkäufen dazu, den Verbrauchern eine Reihe von Informationen zur Verfügung zu stellen, darunter

  • die Merkmale des verkauften Produkts
  • seinen Preis
  • die Rechte des Verbrauchers in Bezug auf den Kauf
  • Kontaktinformationen des Unternehmens

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Einkaufserlebnis. Zwar müssen Sie Ihren Kunden auch bei B2B-Verkäufen Informationen zur Verfügung stellen, die häufig den Anforderungen für B2C-Verkäufe entsprechen, doch sind die Verpflichtungen in Bezug auf Umfang und Detailgenauigkeit der Informationen im B2B-Kontext weit weniger streng.

Kann ein Unternehmen ein Verbraucher sein? 🕵️‍♂️

Hier gibt es eine kleine Ausnahme 😉 Bis zum 31. Dezember 2020 war die Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmen klar und eindeutig. Ab dem 1. Januar 2021 wird jedoch eine neue, dritte Kategorie eingeführt: der „Unternehmer mit Verbraucherrechten“.

Wer ist das? 🤔

Dies gilt für Einzelunternehmer – natürliche Personen, die ein im CEIDG eingetragenes Einzelunternehmen betreiben -, die einen Kaufvertrag mit einem Unternehmen abschließen, wenn der Vertrag in direktem Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit steht, aber erkennen lässt, dass er für sie nicht beruflicher Natur ist.

Beispiele:

  • ein Rechtsanwalt, der einen Drucker für sein Büro kauft 🖨️
  • ein Arzt, der ein Auto kauft, um zur Arbeit im Krankenhaus zu pendeln 🚗
  • ein Architekt kauft eine Kaffeemaschine für sein Büro ☕

Für solche Kunden müssen Sie sicherstellen, dass sie in Ihrem Geschäft als Verbraucher behandelt werden. Um Sie jedoch zu beruhigen, muss der Käufer im Streitfall nachweisen, dass er ein Unternehmer mit Verbraucherrechten ist.

Hinweis! ⚠️

In der Praxis wird oft der Begriff „Prosument“ für Unternehmer mit Verbraucherrechten verwendet. Beachten Sie jedoch, dass der Begriff „Prosument“ auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz verwendet wird, um jemanden zu bezeichnen, der das, was er erzeugt hat (z. B. Strom), sowohl produziert als auch verbraucht. Verwechseln Sie diese beiden Arten von Prosumenten also nicht! ⚡

Hört sich das kompliziert an? Das kann es auch sein – die Erstellung umfassender und konformer Geschäftsbedingungen für Ihren Online-Shop ist nicht die einfachste Aufgabe, aber durchaus machbar! Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an LBKP, die E-Commerce-Experten, die den rechtlichen Teil unseres Leitfadens zusammengestellt haben. 📚

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