Warum haben wir Angst vor der einfachen Aktiengesellschaft (PSA)?

6 Februar 2025   /  Nachricht

Die einfache Aktiengesellschaft (PSA) ist eine relativ neue Rechtsform, die erst im Jahr 2021 in das polnische Rechtssystem eingeführt wurde. Ihr Hauptzweck ist es, die Geschäftstätigkeit zu erleichtern, was besonders für junge Unternehmer und StartUps (einschließlich Technologie-StartUps, die sich u. a. mit KI oder GameDev beschäftigen) nützlich sein kann.

Trotz ihrer vielen Vorteile ruft die PSA bei potenziellen Gründern einige Bedenken und Unsicherheiten hervor. Daher möchten wir Sie ermutigen, eine Zusammenfassung zu lesen, die mit Hilfe von Open AI Chat GPT und Google Gemini erstellt wurde, sowie einen Kommentar von unserem Experten, um Ihre Zweifel zu zerstreuen.

Kommentar von Open AI Chat GPT und Google Gemini

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Neu

Die Simple Public Limited Company (PSA) ist eine relativ neue Rechtsform mit einer entsprechend geringen Popularität. Das Fehlen einer langjährigen Rechtspraxis kann bei potenziellen Unternehmern zu Unsicherheiten bei der Auslegung der Regeln und ihrer Anwendung in realen Geschäftssituationen führen. Darüber hinaus ist die PSA in der Öffentlichkeit weniger bekannt als traditionelle Rechtsformen – wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies kann es schwierig machen, Geschäftsbeziehungen aufzubauen und das Vertrauen der Partner zu gewinnen.

Geringes Stammkapital

Eine PSA erfordert ein Mindeststammkapital von nur 1 £. Vielen Unternehmern mag dies zu niedrig erscheinen und Bedenken hinsichtlich der finanziellen Glaubwürdigkeit des Unternehmens in den Augen von Vertragspartnern und Investoren wecken. Es erhöht auch das potenzielle Risiko des Missbrauchs – die niedrige Einstiegshürde und die hohe Flexibilität dieser Art von Unternehmen können den Missbrauch durch unseriöse Aktionäre fördern.

Flexibilität bei der Gestaltung der Aktionärsbeziehungen

PSAs bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Aktionäre. Dies kann zu Missverständnissen und Konflikten führen, insbesondere wenn es mehrere Aktionäre gibt.

Eine einfache Aktiengesellschaft ist eine vorteilhafte Lösung für Start-ups

Niedrige Gründungskosten und finanzielle Sicherheit

Die Gründung einer PSA ist aufgrund des geringen Stammkapitals billiger als die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Außerdem haften die Aktionäre einer PSA wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur bis zur Höhe ihrer Einlagen für die Verpflichtungen des Unternehmens.

Flexibilität in der Verwaltung und die Möglichkeiten einer PSA

Eine PSA bietet mehr Flexibilität bei der Unternehmensführung, was für schnell wachsende Unternehmen von Vorteil sein kann. Darüber hinaus ermöglicht eine einfache PSA eine Haftpflichtversicherung und die Kapitalbeschaffung in Form von Emissionen.

Einfachere Verfahren und wachsende Beliebtheit

Eine PSA erfordert einfachere Registrierungs- und Betriebsverfahren, was den Prozess der Unternehmensgründung und -führung beschleunigt.

Wussten Sie schon, dass Sie heute eine einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung über das S24-Portal gründen können? Nutzen Sie einfach diesen Dienst: https://ekrs.ms.gov.pl/s24/strona-glowna

Rechtliche und institutionelle Unterstützung

Öffentliche Einrichtungen bieten verschiedene Unterstützungsprogramme für Unternehmer an, darunter auch für diejenigen, die sich für eine PSA entscheiden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Plattformen und Portale geschaffen, die die Verwaltung von PSAs unterstützen und an diese Rechtsform angepasste Instrumente und Dienstleistungen anbieten.

Hauptversammlungen in PSAs – moderne Lösungen und Erleichterungen für Aktionäre – Expertenkommentar

Hauptversammlungen in einer einfachen Aktiengesellschaft (PSA) sind innovative Lösungen, die den Entscheidungsprozess der Aktionäre erheblich erleichtern. Die PSA als eine in Polen eingeführte Rechtsform setzt auf Flexibilität und Modernität, was sich auch in der Organisation der Hauptversammlungen widerspiegelt.

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Erleichterung der Protokollierung von Hauptversammlungen

Eine der wichtigsten Erleichterungen der PSA besteht darin, dass Hauptversammlungen nicht von einem Notar protokolliert werden müssen, wie es bei traditionellen Aktiengesellschaften üblich ist. Die einzige Ausnahme bilden Beschlüsse über Satzungsänderungen, bei denen eine notarielle Protokollierung erforderlich ist. Dies ist eine erhebliche Erleichterung, die die Kosten und Formalitäten von Hauptversammlungen reduziert.

Vielfalt der Abstimmungsformulare

Die PSA bietet eine breite Palette von Lösungen für die Organisation von Hauptversammlungen an, sowohl vor Ort als auch online. Die Aktionäre können ihre Stimme auf der Hauptversammlung, aber auch außerhalb der Versammlung abgeben, entweder schriftlich oder über elektronische Kommunikationsmittel. Dieser flexible Ansatz ermöglicht es den Aktionären, unabhängig von ihrem Standort an den Abstimmungen teilzunehmen, was im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft besonders wichtig ist.

Niederschrift und Dokumentation

Die Beschlüsse der Hauptversammlung in der PSA werden in der Niederschrift festgehalten, die Informationen über die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Versammlung, ihre Beschlussfähigkeit und die Beschlüsse selbst enthält. Der Niederschrift sind der Nachweis über die Einberufung der Versammlung, die Anwesenheitsliste und die Liste der elektronisch abstimmenden Aktionäre beizufügen. Die Beschlüsse sind von den Anwesenden oder zumindest vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Die Aktionäre haben darüber hinaus das Recht, das Protokollbuch einzusehen und beglaubigte Abschriften der Beschlüsse zu verlangen.

Grundkapital in einer PSA

Eines der wichtigsten Merkmale der PSA, das bereits von OPEN AI Chat GPT und Gemini hervorgehoben wurde, ist das sehr geringe erforderliche Stammkapital von nur 1 £. Dies ist eine große Erleichterung für junge Unternehmer und Start-ups, die nicht über viele finanzielle Mittel verfügen. Das Stammkapital kann sowohl durch monetäre als auch durch nichtmonetäre Beiträge gedeckt werden, z. B. durch Anteile an einem anderen Unternehmen, bewegliches Eigentum (z. B. ein Auto, Büroausstattung) oder sogar durch die Bereitstellung von Arbeitskräften oder Dienstleistungen. Außerdem ist die Höhe des Stammkapitals nicht in der Satzung festgelegt, was zusätzliche Flexibilität bei der Verwaltung der Unternehmensfinanzen bietet.

Aktionärsregister und Aufsichtsrat

Das Aktionärsregister in einer PSA kann von einem Notar oder einer zur Führung von Wertpapierkonten befugten Stelle geführt werden. Dies ist ein wichtiger Vorteil, da es die Sicherheit und Integrität der im Register enthaltenen Daten gewährleistet. Das Register wird in elektronischer Form geführt, was den Zugang zu Informationen und die Verwaltung der Aktien erleichtert.

Der Aufsichtsrat hingegen ist ein fakultatives Organ, d. h. seine Einrichtung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Dieser flexible Ansatz ermöglicht es, die Leitungsstruktur des Unternehmens an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmers anzupassen. Die Satzung der Gesellschaft kann die Einrichtung eines Aufsichtsrats vorsehen, sie ist jedoch nicht zwingend.

Wie gründet man eine einfache Aktiengesellschaft?

In Polen gibt es mehrere Rechtsformen von Unternehmen, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.), die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die oben erwähnte einfache Aktiengesellschaft (PSA). Jede dieser Formen kann auf zwei Arten gegründet werden: traditionell oder online. Um ein Unternehmen online zu gründen, nutzen Sie einfach die Website: https://ekrs.ms.gov.pl/s24/

Welche Informationen werden für die Gründung einer PSA benötigt?

1. Angaben zu den Aktionären

  1. Einzelperson:
  • Vor- und Nachname
  • PESEL
  • Wohnanschrift/Zustellungsanschrift
  • E-Mail Adresse
  1. Sp. k:
  • Name
  • KRS-Nr.
  • Zustelladresse
  • Zustellanschrift des Komplementärs
  • Informationen über die Art der Eintragung der Gesellschaft (über S24 / traditionell)
  • E-Mail-Adressen der Gesellschafter

2 Angaben zur Gesellschaft

  1. Name
  2. Eingetragener Sitz + Anschrift des eingetragenen Sitzes
  3. Höhe des Stammkapitals
  4. Nennwert pro Aktie
  5. Angaben über die Aufteilung der Aktien zwischen der natürlichen Person und der k.k. und Höhe der Einlagen
  6. Informationen über das Geschäftsjahr (ob es mit dem Kalenderjahr übereinstimmt)
  7. PKD + Gegenstand der überwiegenden Tätigkeit
  8. Dauer der Gesellschaft (befristet/unbefristet)
  9. Art und Weise der Vertretung
  10. Angaben zum Vorstand, d.h:
  • aus wie vielen Personen der Vorstand bestehen darf (z.B. 1 bis 3),
  • Namen, PESEL-Nummern und Zustellanschriften der Personen, die den Vorstand bilden
  • Funktion der einzelnen Vorstandsmitglieder (Vorsitzender/Vorstandsmitglied)
  • die Amtszeit des Vorstandsmitglieds,
  1. Angaben darüber, ob ein Aufsichtsrat bestellt werden soll. Falls ja:
  • Angaben über die Anzahl der RN-Mitglieder
  • Vollständige Namen, PESEL-Nummern und Zustellanschriften der Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Funktion der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates (Vorsitzender/Mitglied)
  • Dauer der Amtszeit des RN-Mitglieds
  1. Angabe, ob ein Beschluss erforderlich ist, um die Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Wert des Zweifachen des Grundkapitals der Gesellschaft zu verpflichten,
  2. ob die Gesellschaft Zweigniederlassungen haben soll

PSA

Die Einfache Aktiengesellschaft ist eine moderne Rechtsform, die sich an die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft anpasst, indem sie Flexibilität und Erleichterung der Hauptversammlungen bietet. Dank der Möglichkeit, schriftlich oder elektronisch abzustimmen, sowie der Tatsache, dass keine notarielle Protokollierung erforderlich ist (mit Ausnahme von Beschlüssen zur Satzungsänderung). Darüber hinaus sind das geringe erforderliche Grundkapital, die Flexibilität bei dessen Deckung, die Möglichkeit der Führung des Aktionärsregisters durch einen Notar und die Wahlmöglichkeit des Aufsichtsrates nur einige der Vorteile der PSA. Diese Merkmale machen die einfache Aktiengesellschaft zu einer attraktiven Option für Unternehmer, die effiziente und kostengünstige Lösungen suchen.

In Art. 300(80) zitierte Verordnungen

  • Art. 300(80) [Beschlüsse der Aktionäre].
  • Art. 300(100) [Protokolle].
  • Art. 300(3) [Grundkapital].
  • Art. 300(31) [Aufgaben des Aktionärsregisterführers].
  • Art. 300(52) [Vorstand, Verwaltungsrat].

Quellen:

www.biznes.gov.pl/pl/portal/00168

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Mateusz Borkiewicz

Managing Partner, Rechtsanwalt

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