Von MiCA regulierte Arten von Krypto-Assets
18 Juli 2025 / Nachricht
Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) ist der erste Rechtsakt der Europäischen Union, der die Rechte und Pflichten von Emittenten und Dienstleistern im Zusammenhang mit Krypto-Assets umfassend regelt. Ziel der MiCA ist es, ein hohes Maß an Anlegerschutz, insbesondere für Kleinanleger, zu gewährleisten, die Transparenz des Marktes für Krypto-Assets zu erhöhen und die Vorschriften für diesen Markt in der gesamten Europäischen Union zu harmonisieren. Dank MiCA erhält der Markt für Krypto-Assets klare Regeln, was die Investitionssicherheit und die Entwicklung der Branche fördert.
Von MiCA regulierte Arten von Krypto-Assets
Zu den von MiCA regulierten Arten von Krypto-Assets gehören digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die elektronisch mithilfe der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder ähnlicher Technologien gespeichert werden.
Die MiCA-Verordnung unterscheidet zwischen drei Hauptarten von Krypto-Assets, die sich hinsichtlich ihrer Merkmale und ihres Risikos unterscheiden. Diese Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung, da sie die regulatorischen Verpflichtungen von Unternehmen festlegt, die Krypto-Assets emittieren oder Anlegern anbieten. Dank der klaren Definitionen in MiCA können Unternehmen ihre Aktivitäten an die gesetzlichen Anforderungen anpassen und Anleger sind auf dem Krypto-Asset-Markt besser geschützt.
Kategorien von Krypto-Assets:
Asset-Referenced Tokens (ART)
Asset-Referenced Tokens (ART) sind Krypto-Assets, deren Zweck darin besteht, einen stabilen Wert zu erhalten, indem sie an einen anderen Wert, ein Recht oder eine Kombination davon, einschließlich mindestens einer Fiat-Währung, gebunden sind.
ARTs gelten nicht als E-Geld-Token (EMTs). Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Wert eines ART nicht allein durch eine einzige Fiat-Währung bestimmt werden kann. Wenn ein Krypto-Asset seinen Wert auf mehr als einem Maßstab oder einer Kombination von Vermögenswerten, darunter mindestens einer offiziellen Währung, basiert, wird es als ART klassifiziert.
Der Emittent eines ART-Tokens ist verpflichtet, dessen Rücknahme zu ermöglichen, entweder durch Zahlung von Bargeld, das kein elektronisches Geld ist und dem Marktwert der mit dem Token verbundenen Vermögenswerte entspricht, oder durch Lieferung dieser Vermögenswerte.
- MiCA lässt eine gewisse Flexibilität bei der Bestimmung des Wertmaßstabs für ARTs, aber die Rücknahme muss in bar oder durch Lieferung des zugrunde liegenden Vermögenswerts möglich sein.
- Insbesondere sollte der Emittent stets sicherstellen, dass die Rücknahme in Bargeld (mit Ausnahme von E-Geld) in derselben offiziellen Währung möglich ist, die zum Zeitpunkt des Verkaufs des Tokens akzeptiert wurde.
E-Geld-Token (EMT)
EMT-Token sind an eine einzige offizielle Währung (z. B. den Euro) gebunden und dienen als digitales Äquivalent zu traditionellem Geld. Ihr Hauptmerkmal ist eine garantierte Rücknahme zum Nennwert.
E-Geld-Token dürfen nur von Kreditinstituten oder E-Geld-Instituten ausgegeben werden. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Token-Inhaber ihr Rückkaufrecht jederzeit zum Nennwert und in der Währung, an die der Token gekoppelt ist, ausüben können.
Ein Beispiel für einen solchen Token sind an den Euro gekoppelte Stablecoins, die eine 1:1-Parität zum Euro anstreben. Nach MiCA müssen Emittenten solcher Token strenge regulatorische Anforderungen erfüllen, darunter einen angemessenen Rechtsstatus und die Gewährleistung einer realen Möglichkeit der Rücknahme der Token zu ihrem Nennwert.
Andere Krypto-Vermögenswerte
Diese Kategorie umfasst Kryptowährungen, die nicht als asset-backed Token klassifiziert sind, wie beispielsweise Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH), die über keinen Mechanismus zur Wertstabilisierung verfügen. Zu dieser Gruppe gehören auch Utility-Token, die Zugang zu Dienstleistungen oder Gütern des Emittenten gewähren.
Diese Kategorie umfasst auch Utility-Token, die den Inhabern Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Gütern des Emittenten verschaffen. Ein solcher Token kann mit einem digitalen Gutschein oder Ticket verglichen werden, der den Inhaber zur Nutzung einer bestimmten Dienstleistung oder zum Kauf einer bestimmten Ware berechtigt.
Von der MiCA-Regulierung ausgenommene Krypto-Assets
Die MiCA gilt nicht für alle digitalen Vermögenswerte. Die Verordnung schließt bestimmte Kategorien digitaler Vermögenswerte aus ihrem Anwendungsbereich aus, die entweder bereits durch andere EU-Rechtsakte reguliert sind oder nicht der Definition von Krypto-Assets im Sinne der MiCA entsprechen. Insbesondere sind Finanzinstrumente und Finanzprodukte, die der MiFID II unterliegen, von den Bestimmungen ausgenommen.
Gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung sind außerdem folgende Vermögenswerte vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen:
- Einlagen, einschließlich strukturierter Einlagen,
- Bargeld (sofern es nicht der Definition von E-Geld-Token entspricht),
- Versicherungen, Altersvorsorgeprodukte und -systeme.
Nicht fungible Token (NFTs)
Die MiCA-Verordnung regelt auch nicht nicht fungible Token (NFTs), sofern diese wirklich einzigartig und nicht fungibel sind. Dies gilt beispielsweise für digitale Kunstwerke oder einzigartige Sammlerstücke in Computerspielen.
Es ist jedoch wichtig, einen wesentlichen Unterschied zu beachten: Wenn Krypto-Assets als nicht fungible Token als Teil einer großen Serie oder Sammlung ausgegeben werden, kann dies als Indikator für ihre tatsächliche Fungibilität angesehen werden, was dazu führen würde, dass sie den MiCA-Vorschriften unterliegen. Darüber hinaus gelten Bruchteile eines einzigartigen und nicht fungiblen Krypto-Assets nicht als einzigartig und nicht fungibel, sodass sie ebenfalls den MiCA-Vorschriften unterliegen.
Krypto-Assets, die auf interne Netzwerke beschränkt sind
Die MiCA-Verordnung gilt auch nicht für Krypto-Assets, die in geschlossenen Netzwerken verwendet werden, wie z. B. Treuepunkte oder Gutscheine, die nur vom Emittenten akzeptiert werden. Diese Ausnahme gilt für digitale Assets, die innerhalb eines begrenzten Ökosystems betrieben werden und nicht für einen breiteren Handel auf dem Markt bestimmt sind.
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