MiCA gilt nicht für DeFi. Was bedeutet das für den Krypto-Markt in der EU?
24 Juli 2025 / Nachricht
Am 31. Mai 2024 trat die Verordnung (EU) 2023/1114 („MiCA“) in Kraft und läutete damit ein neues Kapitel der Regulierung des Marktes für Krypto-Assets in der EU ein. Viele Beobachter begrüßten diesen Rechtsakt mit Begeisterung und bezeichneten ihn als „vollständigen“ Kodex für die Branche. Diese Begeisterung erwies sich jedoch als verfrüht. Schon eine oberflächliche Analyse offenbart eine wesentliche Lücke: MiCA umfasst nicht das Phänomen der dezentralen Finanzen (DeFi), darunter dezentrale Kryptowährungsbörsen (DEX), bei denen die Dienste nicht von einem identifizierbaren Betreiber, sondern vom im Blockchain-Netzwerk gespeicherten Code selbst erbracht werden. Damit hat der EU-Gesetzgeber einen Bereich aus dem Regelungsumfang herausgenommen, der aus Sicht der technologischen Innovation am besten die Umwälzungen verdeutlicht, die die DLT-Technologie mit sich gebracht hat.
Die Illusion einer vollständigen Regulierung
MiCA legt in Artikel 2 und in den Erwägungsgründen der Präambel wesentliche Ausnahmen fest. Die MiCA-Regelung gilt unter anderem nicht für:
- Einlagen, einschließlich strukturierter Einlagen,
- Geldmittel (sofern sie nicht der Definition von E-Geld-Token entsprechen),
- NFT-Token, sofern sie „einzigartig und nicht austauschbar” sind;
Entscheidend ist jedoch die Erwägung 22 der MiCA. Der Gesetzgeber hat in dieser Erwägung festgestellt, dass „wenn Kryptoasset-Dienstleistungen in einer Weise erbracht werden, die vollständig dezentralisiert ist und ohne Intermediäre erfolgt, sie nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen sollten”.
Daher gilt die MiCA tatsächlich nur für zentralisierte oder hybride Modelle. Dienste, bei denen es keinen Betreiber, Anbieter oder Kontrolleur gibt, fallen nicht unter die neuen Vorschriften.
Keine Regulierung von DeFi: das Kriterium „vollständig dezentralisiert”
In der Praxis werden nicht alle DeFi-Geschäftsmodelle das Kriterium der vollständigen Dezentralisierung erfüllen.
In Erwägungsgrund 22 der MiCA wird darauf hingewiesen, dass die Regulierung nicht für Dienste gilt, die „vollständig dezentralisiert und ohne Intermediäre“ erbracht werden. Obwohl der Begriff „Zwischenhändler” nicht definiert ist, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Rechtssubjekt handelt, das aktiv an der Durchführung, Erbringung oder Kontrolle von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets beteiligt ist – unabhängig davon, ob es direkt oder indirekt tätig ist.
Infolgedessen muss für die Beurteilung der „vollständigen Dezentralisierung“ jeweils geprüft werden, ob eine Stelle Einfluss auf das Funktionieren des Protokolls oder der Schnittstelle ausübt. Leider hat der EU-Gesetzgeber keine detaillierteren Kriterien festgelegt oder eine Definition vorgeschlagen, die den Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmern eine eindeutige Einstufung erleichtern würde, was in naher Zukunft sicherlich zu Auslegungsschwierigkeiten führen wird.
In der Praxis wird also die nationale Aufsichtsbehörde – in Polen die Finanzaufsichtsbehörde – entscheiden, ob ein bestimmtes DeFi unter die MiCa fällt und eine CASP-Genehmigung benötigt. Derzeit gibt es noch keine detaillierten Leitlinien für solche Entscheidungen, aber es ist wahrscheinlich, dass die EU-Behörden Leitlinien dazu vorlegen werden, welche Faktoren bei der Beurteilung zu berücksichtigen sind, ob bestimmte Dienstleistungen vollständig dezentralisiert ohne Zwischenhändler erbracht werden oder nicht.
Die teilweise Dezentralisierung unterliegt weiterhin MiCA
Die „Bequemlichkeit” der Nichtregulierung wird durch eine teilweise Dezentralisierung nicht gewährleistet. Der Erwägungsgrund 22 selbst sieht vor, dass die MiCA-Verpflichtungen weiterhin gelten, wenn „ein Teil dieser Tätigkeiten oder Dienstleistungen dezentral erbracht wird”. Ein solches modernes Hybridmodell könnte ein DEX mit einem Upgrade-Schlüssel sein, d. h. ein Smart Contract, der vom Projektmanagement geändert oder ausgesetzt werden kann. In der Praxis ist ein solches Protokoll nicht vollständig dezentralisiert, da es eine Stelle gibt, die weiterhin in seine Funktionsweise eingreifen kann.
In solchen Konfigurationen kann die Identifizierung der (auch nur teilweise) kontrollierenden Stelle möglich sein, sodass die zuständige nationale Behörde entscheiden kann, dass diese Stelle nur nach Erhalt einer CASP-Lizenz tätig werden darf.
Ausgabe von Krypto-Assets „ohne Emittenten”
Die zweite Ausnahme in Erwägungsgrund 22 betrifft nicht Dienstleistungen, sondern die Ausgabe von Krypto-Assets. Wenn ein Krypto-Asset „keinen identifizierbaren Emittenten hat”, finden die Bestimmungen der Titel II bis IV der MiCA (u. a. über das Informationsdokument, die Pflichten gegenüber Token-Inhabern, die Emission, das Angebot und die Zulassung von Krypto-Assets zum Handel) keine Anwendung.
Diese Ausnahme kann bei Emissionen gelten, die direkt über ein On-Chain-Protokoll ohne zentrale Stelle erfolgen – z. B. über einen Fair-Launch-Mechanismus oder automatisches Minting ohne Beteiligung einer Verwaltungsstelle.
Es ist zu betonen, dass MiCA nicht präzisiert, welche konkreten Merkmale ausschlaggebend dafür sind, dass ein bestimmtes Unternehmen als Emittent angesehen werden kann. Von entscheidender Bedeutung können jedoch der Grad der Kontrolle über den Emissionsprozess und die Möglichkeit sein, bestimmte Personen oder Strukturen mit der Verwaltung der Emission oder der Erzielung wirtschaftlicher Vorteile aus dieser zu verbinden.
Praktische Folgen für den Markt
- Die nationale Behörde (in Polen – KNF) muss entscheiden, ob in einem bestimmten Projektmodell ein „Vermittler” auftritt und ob der Emittent identifiziert werden kann. Gemäß dem Entwurf des polnischen Gesetzes über den Markt für Krypto-Assets (Juni 2025) wird die KNF Instrumente erhalten, mit denen sie den Zugang zu einer solchen Website einschränken oder sperren kann.
- Unternehmer sollten bereits heute den Grad der Zentralisierung ihrer Produkte bewerten. Projekte, die Multisig für Vertragsupgrades verwenden, Transaktionsgebühren erheben oder Einnahmen aus Emissionen kontrollieren, Regeln für die Verwaltung des Dienstes/Tokens festlegen, können als CASP-Unternehmen eingestuft werden.
- Anleger sollten sich bewusst sein, dass das Fehlen eines Emittenten oder einer CASP auch bedeutet, dass kein europäischer Regulierungsschutz gemäß MiCA besteht.
Schlussfolgerungen
MiCA ist nur ein erster Schritt hin zu einem harmonisierten Markt für Krypto-Assets. Mit der Festlegung einer Grenze in Erwägungsgrund 22 hat der europäische Gesetzgeber anerkannt, dass DeFi einen separaten – möglicherweise völlig neuen – Regulierungsansatz erfordert. Bis zur Ausarbeitung eines solchen Rahmens gilt Folgendes:
- Eine vollständige Dezentralisierung bleibt der einzige Weg, um einen Dienst vollständig aus dem Anwendungsbereich von MiCA herauszuhalten.
- jedes Element der Zentralisierung kann Lizenzpflichten nach sich ziehen;
- die nationale Behörde muss beurteilen, ob es sich um DeFi handelt oder nicht.
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